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Energieausweis


Zwangsbeitrag zum Klimaschutz

Wollen Eigentümer von Gebäuden verkaufen oder vermieten, dann müssen sie jetzt einen Energieausweis vorlegen. Den gibt es in zwei Varianten, die entweder auf dem berechneten Energiebedarf oder dem tatsächlichen Energieverbrauch basieren. Bei Wohngebäuden mit mehr als vier Einheiten können die Eigentümer zwischen beiden Varianten wählen. Gleiches gilt bei allen Wohngebäuden mit bis zu vier Einheiten, sofern sie den Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung erfüllen. Tun sie das nicht, ist der Bedarfsausweis für sie ein Muss. Für Nichtwohngebäude sind beide Ausweisvarianten erlaubt. Die Ausweispflicht wird stufenweise eingeführt: Ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die bis 1965 fertiggestellt wurden, ab 1. Januar 2009 für später errichtete Wohngebäude, ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude. Wichtig die Übergangsfrist: Bis zum 30. September 2008 können Eigentümer aller Gebäudearten noch uneingeschränkt zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweisen wählen. Ausstellen dürfen die Energieausweise alle Architekten und Innenarchitekten, Ingenieure, Handwerksmeister und Staatlich anerkannte Techniker aus der Baubranche.



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