Den Dienstwagen auch privat steuern
In die immerwährende Problematik rund um die Bewertung von privat genutzten Dienstwägen ist jetzt durch drei Urteile des Bundesfinanzhofes vom 18. Oktober 2007 mehr Klarheit gekommen. So ist der nach der 1-Prozent-Regelung pauschal besteuerte Vorteil nicht um die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Treibstoffkosten zu mindern (Az. VI R 96/04). Einzelne vom Arbeitnehmer selbst getragene Kraftfahrzeugkosten können als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn der Nutzungsvorteil nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt wird (Az. VI R 57/06). Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten sind auch dann als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn der Nutzungsvorteil nach der 1-Prozent-Regelung besteuert wird (Az. VI R 59/06).
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