Wer gewinnt - wer verliert?
Ab 2009 gilt die neue Abgeltungsteuer. Hier die wichtigsten Eckpunkte
und Konsequenzen für den Kapitalanleger
Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungsteuer?
Grundsätzlich werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Dazu gehören Zinsen, Dividenden sowie Erträge aus Investmentfonds und Kursgewinne aus Aktien und Renten. Auch Erträge aus Termingeschäften sind künftig steuerpflichtig.
Wie hoch ist die neue Steuer und wie wird sie erhoben?
Ab dem 1. Januar 2009 werden Einnahmen aus Kapitalanlagen pauschal mit 25 Prozent besteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ergibt sich eine Steuerlast von rund 28 Prozent.
Wer profitiert von der pauschalen Besteuerung?
Steuerpflichtige, deren Steuersatz über 25 Prozent liegt, profitieren bei der Besteuerung ihrer Zinseinnahmen in Form einer besseren Nachsteuerrendite. Denn bisher mussten sie Kapitalerträge mit ihrem persönlichen, höheren Steuersatz versteuern. Wer weniger als 25 Prozent Steuern zahlt, kann sich die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung zurückholen. Nichtveranlagungsbescheinigungen und Freistellungsaufträge können auch in Zukunft wie bisher beantragt werden.
Was wird aus dem Werbungskostenabzug und dem Sparerfreibetrag?
Der jetzige Sparerfreibetrag einschließlich Werbungskostenpauschbetrag (801 Euro für Alleinstehende/1.602 Euro für Ehegatten) wird ersetzt durch einen in der Höhe unveränderten Sparer-Pauschbetrag. Ein durch Einzelnachweis belegter Werbungskostenabzug ist künftig nicht mehr möglich.
Wie wirkt sich die neue Steuer auf verschiedene Anlagen aus?
Anlageformen, bei denen die Renditen mit kontinuierlichen Zinszahlungen erzielt werden, profitieren von dem gegenüber heute niedrigeren Steuersatz. Verlierer bei der Abgeltungsteuer sind in erster Linie Anlagen, bei denen die Rendite auch aus Kursgewinnen besteht. Das betrifft wegen des Wegfalls der Spekulationsfrist Aktien, Fonds und Zertifikate, diese Anlagegattungen werden höher belastet.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es in der Übergangszeit bis 2009?
Die bisherige Steuerfreiheit von Kursgewinnen lässt sich für die Zukunft sichern. Für bis zum 31. Dezember 2008 erworbene Fonds oder Aktien bleibt es nämlich bei der Steuerfreiheit und der einjährigen Spekulationsfrist. Wer diese Anlagen dann langfristig hält, kassiert auch nach 2009 weiter steuerfreie Kursgewinne. Darüber hinaus sollten Anleger bei einem Depotcheck prüfen, ob die Mischung stimmt. Denn durch die Abgeltungsteuer werden zinstragende Anlagemöglichkeiten
Wissenswertes zur neuen Abgeltungsteuer
Kaum eine gesetzliche Neuregelung erregt die Gemüter mehr als die ab 2009 geltende Abgeltungsteuer auf Erträge aus Kapitalanlagen. Rund 2,6 Millionen Bundesbürger geraten in die Steuerpflicht, über 200 Milliarden Euro Geldvermögen werden nach Schätzungen des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) bedingt durch die neue Steuer allein in Investmentfonds umgeschichtet.
Einen informativen Überblick über die wichtigsten ab 1. Januar 2009 geltenden Regelungen gibt ein von den beiden Ecovis-Steuerberatern Ernst Gossert und Ulf Knorr erarbeiteter Leitfaden. Er ist im Rahmen der Reihe RatgeberService der Sparkassen-Finanzgruppe erschienen und gegen eine Schutzgebühr bei jeder Sparkasse erhältlich.
Worüber wir reden sollten
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