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Sicher auf Vorsorgekurs

Um sich eine ausreichende Altersversorgung zu sichern, müssen Unternehmer ihre Vorsorge insolvenzfest und flexibel gestalten.



Viele Unternehmer sind sich „nicht bewusst, dass ihre Altersvorsorge auf tönernen Füßen steht“, weiß Ecovis-Steuerberater Michael Sabisch. „Denn sie setzen für ihre Alterssicherung zu stark auf das eigene Unternehmen – vor allem auf die erwarteten Erlöse aus einem späteren Verkauf, aber auch betriebliche Pensionszusagen.“ Beide Säulen können jedoch ins Wanken geraten, wenn sich das Unternehmen oder sein Marktumfeld schlechter entwickelt als angenommen.

So ist es heute in vielen Branchen sehr schwierig geworden, zum gewünschten Zeitpunkt – etwa mit 65 – einen angemessenen Kaufpreis zu erzielen. In manchen Fällen lässt sich überhaupt kein Käufer finden. Dazu kommt das Risiko, dass das im Unternehmen gebundene Vermögen schon früher in einer Krise dahinschmilzt oder bei einer Insolvenz sogar ganz verloren geht.

Ein noch größeres Vorsorgerisiko tragen Inhaber von Einzelunternehmen und Teilhaber von Personengesellschaften. Weil sie mit ihrem gesamten Vermögen haften, ist im Insolvenzfall auch ihre private Altersversorgung bedroht. „Da hilft“, so Michael Sabisch, „eigentlich nur eine Umwandlung in eine GmbH oder GmbH & Co. KG.“

Aber auch eine Pensionszusage, die sich der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH geben lässt, ist nicht von vornherein insolvenzsicher. In dieser Hinsicht gefährlich ist es zum Beispiel, die Pensionszusagen nur durch Rückstellungen in der Firmenbilanz abzusichern. Auch vom Pensionssicherungsverein (PSV), der im Insolvenzfall die Betriebsrenten der Mitarbeiter übernimmt, hat ein geschäftsführender Gesellschafter nichts zu erwarten, wenn er – wie meist bei kleineren GmbHs – mehr als 50 Prozent des Stammkapitals oder der Stimmrechte hält. Denn für den PSV gilt er dann nicht als Arbeitnehmer, sondern als Unternehmer.

Auch die Rückdeckung durch eine Lebensversicherung reicht allein nicht aus, um die Betriebsrente für den Gesellschafter-Geschäftsführer vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu schützen, der dann die Zusage widerrufen und die Versicherung verwerten kann. „Wirklich insolvenzfest ist die Pensionszusage nur, wenn die GmbH der zu sichernden Person, also dem Unternehmer, das unwiderrufliche Bezugsrecht für die Lebensversicherung überträgt“, betont Dr. Tobias Schulze, Rechtsanwalt bei Ecovis.

Doch selbst bei insolvenzsicher rückgedeckten Pensionszusagen lauert noch ein zweites, wirtschaftliches und steuerliches Problem: „Weil die Lebenserwartung steigt und die Renditen der Lebensversicherungen rückläufig sind, reicht am Ende das angesparte Kapital oft nicht aus, um die zugesicherte Rente zu zahlen – zum Beispiel wenn die Zusage vor zehn Jahren gegeben wurde und der Bezug in 20 Jahren beginnt“, erklärt Dr. Schulze. Das heißt: Entweder muss die GmbH nachschießen, um die Lücke zu schließen, oder der geschäftsführende Gesellschafter auf einen Teil des monatlichen Pensionsanspruchs verzichten – und nicht nur das: „Was die GmbH dadurch an Kapitaleinzahlungen spart, muss er“, so Michael Sabisch, „privat versteuern.“

Dazu kommt, dass Pensionszusagen, die das Unternehmen belasten, auch bei einem Verkauf hinderlich sein oder den Preis drücken können. Wegen all dieser Unsicherheiten rät Sabisch seinen Klienten deshalb, mit neuen Pensionszusagen eher vorsichtig zu sein und sie stärker zur Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit zu nutzen und für die Altersvorsorge auf Beitrags- statt auf Rentenzusagen zu setzen.
Eine flexiblere Möglichkeit der Altersversorgung bietet das Modell der „Deferred Compensation“ (aufgeschobene Vergütung). Dabei entscheidet sich der GmbH-Geschäftsführer, dass ein Teil seiner – noch nicht fälligen – Barbezüge nicht sofort, sondern erst später als Altersversorgung ausgezahlt wird. Diese wird in der Regel durch eine Kapitallebensversicherung mit unwiderruflicher Bezugsberechtigung rückgedeckt. Der Vorteil: Die aufgeschobenen Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers können steuerfrei und auch sozialabgabenfrei angesammelt, verzinst und von der aktiven Phase ins Rentenalter verlagert werden, in dem die Steuerbelastung in der Regel deutlich geringer ist. Das Deferred-Compensation-Modell eignet sich besonders zur Anlage von leistungs- und erfolgsabhängigen Vergütungsteilen, wie etwa Tantiemen, weil der Unternehmer frei entscheiden kann, wann er wie viel in eine Altersversorgung umwandelt, und damit keiner Einzahlungsverpflichtung über Jahrzehnte unterliegt.
Auch bei der privaten Vorsorge von Unternehmern sieht Silke Grieger, Steuerberaterin bei Ecovis, noch Optimierungsbedarf: „Flexibilität ist hier ein ganz wichtiges Kriterium. Deshalb sollte man nicht nur auf Lebensversicherungen und Immobilien setzen, sondern auch Anlageformen wie Investmentfonds und Fondssparpläne berücksichtigen, die sich leichter auflösen lassen – etwa wenn das Unternehmen Geld benötigt. Sobald es der Firma besser geht, sollte man die Versorgungslücke wieder schließen.“


Was wir Ihnen bieten können

Die Basis: Keine Unternehmer-Vorsorge ohne Vermögensplanung


Um zu klären, ob die vorhandenen Vorsorgeansätze ausreichen und optimal auf die individuelle Situation abgestimmt sind, ist es unumgänglich, sich zunächst einen vollständigen Überblick über das gesamte Vermögen einschließlich aller Renten- und Vorsorgeansprüche zu verschaffen.

Während das beim betrieblichen Vermögen dank Bilanz und betriebswirtschaftlichen Auswertungen meist kein Problem ist, „geht die Übersicht über die verschiedenen privaten Vermögensobjekte – von Lebensversicherungen über Wertpapiere bis zu Immobilien – leicht verloren“, weiß Ecovis-Steuerberaterin Silke Grieger. Aber auch für diesen privaten Bereich ist es möglich, die Entwicklung von Vermögen, Liquidität und Steuerbelastung ganzheitlich bis auf 40 Jahre Sicht zu planen. Dabei lassen sich auch verschiedene Entscheidungsalternativen, zum Beispiel Betriebsverkauf oder -verpachtung und Immobilienanschaffung /-verkauf, durchrechnen und vergleichen.

Eine fundierte Vermögensanalyse besteht aus drei Schritten:

  1. Vermögensbilanz: Darin werden alle Vermögensbestandteile gruppenweise mit ihrem aktuellen Wert erfasst (Betriebsvermögen als Ergebnis des Vermögens abzüglich der Verbindlichkeiten) und ihnen die privaten Verbindlichkeiten ebenfalls summarisch gegenübergestellt. Daraus lässt sich ablesen, wie hoch das Nettovermögen ist und wie es sich gegenüber dem Vorjahr verändert hat.

  2. Vermögensübersicht: Hier werden den einzelnen Vermögensgegenständen die zugehörigen Schulden direkt gegenübergestellt sowie die entsprechenden Ein- und Auszahlungen ermittelt. So lässt sich zum Beispiel feststellen, ob sich eine vermietete Immobilie wirklich rechnet oder ein Zuschussobjekt ist.

  3. Vermögensplanung: Dabei werden für die nächsten zwölf Monate bzw. zehn Jahre die privaten Zahlungsein- und -ausgänge prognostiziert und ermittelt, ob die Summe der erwarteten Einkünfte reicht, um die laufenden Ausgaben sowie Darlehensverpflichtungen (Tilgung und Zinsen) zu decken.




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Thema Rentenbesteuerung

Seit 2005 werden Rentenzahlungen im Alter stärker besteuert. Dafür wurden die steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen erhöht. Wenn Sie mehr über die steuerlichen Auswirkungen und Möglichkeiten wissen wollen, die sich daraus für Sie ergeben, berät Ihr Ecovis-Steuerberater Sie gern.


Entwarnung für GmbH-Inhaber

Entgegen einem Urteil des Bundessozialgerichts (ECOVIS INFO1/06) bleiben „Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer“ einer GmbH im Regelfall auch weiterhin von der Rentenversicherungspflicht verschont. Das hat die deutsche Rentenversicherung beschlossen; eine gesetzliche Klarstellung soll folgen.

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