Eheverträge gehören zu den Qualitätsstandards der Beratung für die Vermögensbildung in Generationen. So können Ehepaare, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, einen schenkungssteuerfreien Ausgleich von Zugewinn erreichen, um so zu Lebzeiten eine für die Nachfolge
optimierte Verteilung des Vermögens zu schaffen. Ehepaare, die im für die Schenkungs- und Erbschaftssteuer ungünstigen Güterstand der Gütertrennung leben, können diesen Zustand durch eine rückwirkende Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft korrigieren.
Beispiel: Ein Ehegatte hat ein Vermögen mit einem Wert von 800.000 € zur freien Verfügung, das er an seine zwei Kinder übertragen möchte. Der andere Ehegatte hat kein nennenswertes Vermögen erworben, sodass die Freibeträge ihm gegenüber nicht genutzt werden können. Durch entsprechende vertragliche Verfügungen lässt sich ein Zugewinnausgleich herbeiführen, nach dessen Vollzug auch der andere Ehegatte Freibeträge nutzen kann. So lassen sich sämtliche 800.000 € steuerfrei übertragen. Die güterrechtlichen Berechnungen müssen aber exakt durchgeführt werden.
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