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Tipp der Steuerberatung

Kein Geld verschenken - Anträge auf Umsatzsteuervergütung bis 30.06.2006 stellen! (22.03.2006)

Inländischen Unternehmern, denen im Ausland im Kalenderjahr 2005 für bezogene Lieferungen oder sonstige Leistungen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen die ausländische Umsatzsteuer erstattet werden.
Die Antragsfrist für im Kalenderjahr 2005 in Rechnung gestellte ausländische Umsatzsteuer läuft am 30.06.2006 ab (Achtung: Ausschlussfrist).

Die Anträge sind bei den jeweiligen Finanzbehörden in dem Land zu stellen, wo die Umsatzsteuer entrichtet wurde. Entsprechende Vordrucke werden von den ausländischen Behörden in der Landessprache zur Verfügung gestellt.
Innerhalb der EU kann in der Regel das Formular USt 1 T (EG) verwendet werden. Einige EU-Staaten bestehen allerdings auf Formulare in ihrer Landessprache.

Bitte weisen Sie nachweislich Ihre Mandanten mit ausländischen Aktivitäten rechtzeitig auf diese Ausschlussfrist hin.


Klaus-Dieter Graebel


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