In der Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005 war u. a. vereinbart worden, eine Nachfolgeregelung für das zum Ende des Jahres 2006 auslaufende Investitionszulagengesetz zu schaffen. Die bisher vorliegende Formulierungshilfe für den neuen Gesetzentwurf sieht z. T. gravierende Änderungen gegenüber dem InvZulG 2005 vor. Wie bereits im InvZulG 2005 sind aber nur noch so genannte Erstinvestitionen begünstigt.
Neben der Verlängerung des Investitionszeitraumes bis 2009 besteht die entscheidende Verbesserung in der Aufnahme des Beherbergungsgewerbes in den Kreis der begünstigten Bereiche (bisher nur verarbeitendes Gewerbe und produktionsnahe Dienstleistungen).
Eine Aufstellung von wesentlichen Änderungen gegenüber dem InvZulG 2005 finden Sie in der Anlage.
Anlage:
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