Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) den Bundesressorts zur Stellungnahme zugeleitet. Mit einem Regierungsentwurf ist jedoch erst Anfang 2007 zu rechnen. Das Gesetz könnte Ende 2007 in Kraft treten.
Die Schwerpunkte des Entwurfs sind die
- Beschleunigung von Unternehmensgründungen durch die Erleichterung
der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen sowie der Beschleunigung der Handelsregistereintragung. U. a. ist die Herabsetzung des Mindeststammkapitals von 25.000 Euro auf 10.000 Euro geplant. Sofort einzuzahlen wären dann nur noch mindestens 5.000 Euro.
- Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform insbesondere
durch die Möglichkeit der Verlegung des Verwaltungssitzes einer GmbH ins Ausland und der Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts sowie
- Bekämpfung von Missbräuchen.
Anlage:
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