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Tipp der Rechtsberatung

VG Vermögensgarant AG - neuer Anlegerskandal (24.06.2005)

Am 21.06.2005 informierte das Deutsche Institut für Anlegerschutz in einer Pressemitteilung, dass es gegen die Verantwortlichen der VG Vermögensgarant AG Strafanzeige erstattet hat. Die VG Vermögensgarant AG wirbt Anleger mit Inhaber-Teilschuldverschreibungen am Grauen Kapitalmarkt mit einer Verzinsung von 8,25 % p. a. In ihren Prospekten wirbt die VG Vermögensgarant AG mit einer 100-prozentigen Kapitalabsicherung der hochriskanten Anlage durch die Credit Suisse. Das Deutsche Institut für Anlegerschutz hat nun ermittelt, dass diese Absicherung durch die Credit Suisse tatsächlich nicht besteht. Das Institut vermutet dahinter betrügerisches Handeln. Die VG Vermögensgarant AG hat in einer Pressemitteilung vom 22.06.2005 diesen Vorwurf zurückgewiesen. Sie hat die Benennung der Credit Suisse als Sicherungsgeber mit Missverständnissen im Verhältnis zur Credit Suisse erklärt. Gleichzeitig wurde jedoch bestätigt, dass die Credit Suisse gegen ihre Nennung im Prospekt vorgegangen ist und die VG Vermögensgarant AG insoweit eine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Zur Beruhigung der Anleger verweist die VG Vermögensgarant ohne nähere Erläuterung auf eine anderweitige gleichwertige Absicherung der Anlage.

Für den Anleger ist darauf hinzuweisen, dass die fehlerhafte Prospektangabe zur Kapitalabsicherung durch die Credit Suisse nur die Emissionen IV-V betrifft. Unabhängig von den Beschwichtigungsversuchen der VG Vermögensgarant AG dürfte sich für den Anleger, der aus der Anlage aussteigen will, hier eine Möglichkeit bieten. Ob er diese Möglichkeit wahrnimmt, hängt von seinem Risikobewusstsein ab. Sofern er bisher von einer sicheren Anlage ausgegangen ist, sollte er sich jedoch zumindest zu den Risiken eines Totalverlustes bei dieser Anlageform unabhängig und sachkundig beraten lassen. Außerdem sollte der Anleger berücksichtigen, dass gegen die Verantwortlichen der VG Vermögensgarant AG bereits seit mindestens einem Jahr durch die Staatsanwaltschaft auf Grund einer Strafanzeige der niederländischen ABN AMBRO Bank wegen Kapitalanlagebetruges ermittelt wird. Diese Bank sieht sich hinsichtlich der von der VG Vermögensverwaltung AG vertriebenen Inhaber-Teilschuldverschreibungen I-III zu Unrecht als Sicherheitsgeber in den Vertriebsprospekten bezeichnet. Auch hierzu verweist die VG Vermögensverwaltung AG in ihrer Presseerklärung vom 22.06.2005 auf Missverständnisse. Sie sei ihrerseits durch Dritte getäuscht worden. Deshalb, so teilt die VG Vermögensverwaltung AG mit, würden die Anleger der Emissionen I-III die geleisteten Einlagen auch zurück erhalten.

Merkwürdig ist auch, dass diese Presseerklärung von Thomas Dehne als Vorstand unterzeichnet ist, obwohl die Gesellschaft am 09.06.2005 im Bundesanzeiger veröffentlichte, dass Thomas Dehne durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.05.2005 abberufen und der Anstellungsvertrag fristlos gekündigt wurde.

Für Anleger besteht jedenfalls Handlungsbedarf für anwaltliche Beratung, nicht zuletzt auch wegen drohender Verjährungen (siehe beispielsweise Meldung vom 13.04.2005).


Lutz Beyermann, LL.M.
Rechtsanwalt


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