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Medizinische Versorgungszentren

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Ecovis begrüßt Liberalisierung des Vertragsrechts - Hemmnisse für Medizinische Versorgungszentren und Integrierte Versorgung abgebaut
Neue Chancen für Ärzte und neue Versorgungsformen

München, 13. Juni 2006 - Durch eine Reform des Vertragsrechts will die Bundesregierung den Ärzten mehr Spielraum bei ihrer Berufsausübung einräumen. Mit dem am 24. Mai beschlossenen Gesetzentwurf, der unter anderem vorsieht, dass Mediziner auch als Angestellte in einer Praxis arbeiten können, soll dem Ärztemangel auf dem Land und in weiten Teilen Ostdeutschlands begegnet werden. "Die Liberalisierung des Arztrechts", kommentiert Axel Keller, Rechtsanwalt bei Ecovis in Rostock, "befreit von vielen starren Reglementierungen und bringt für Ärzte stärkeren Wettbewerb mit sich. Unternehmerisch denkenden Medizinern jedoch bieten sich jede Menge neue Chancen." Beispielsweise wird die Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), die bislang durch eine ganze Reihe rechtlicher Hemmnisse gebremst wurde, durch die neuen Regelungen erheblich erleichtert.

Die Zahl Medizinischer Versorgungszentren in Deutschland ist zwar rasant auf 420 (am 31. März 2006) gewachsen, doch bremsten bisher zahlreiche Einschränkungen den Erfolg dieses Zukunftsmodells, das vor allem in strukturschwachen Gebieten eine sowohl kostensparende wie auch patientenfreundliche medizinische Versorgung verspricht. "Eine Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen", so Annette Bettker, Steuerberaterin und Niederlassungsleiterin von Ecovis in Güstrow, "war darum längst überfällig und ist nur zu begrüßen."

So sieht der neue Gesetzentwurf vor, dass sich in Regionen mit Ärztemangel künftig auch Mediziner niederlassen dürfen, die älter als 55 Jahre sind. Die Altersobergrenze von heute 68 Jahren wird in diesen Regionen obsolet. Darüber hinaus ermöglicht das neue Vertragsrecht neben der Zulassung als "Vollzeit-Kassenarzt" auch Teilzulassungen. Ärzte können dann halbtags in einem Krankenhaus oder in einem MVZ arbeiten und in der übrigen Zeit als Vertragsarzt in freier Praxis selbständig tätig sein. Zudem sollen einzelne Ärzte weitere Praxissitze in anderen Zulassungsgebieten gründen dürfen. Die Inhaber einer Praxis können mehrere Ärzte anstellen.

Nach Einschätzung der Ecovis-Berater haben diese Neuregelungen vor allem zwei Effekte: Zum einen werden endlich viele mit der Gründung eines MVZ verbundenen Fragen gelöst. Zum anderen bietet der Gesetzentwurf allen Ärzten Möglichkeiten, wie sie bisher nur MVZ vorbehalten waren. "Trotzdem bleiben MVZ eine interessante Alternative zur Gründung einer Einzelpraxis", urteilt Annette Bettker.

Ein wichtiger Grund dafür ist die Vertragsarztzulassung. Gibt ein Arzt seine Praxis beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen auf oder stirbt, fehlt der Praxis die an die Person des Arztes gebundene Zulassung. Bei einem MVZ dagegen bleibt die Vertragsarztzulassung auch beim Ausscheiden eines Mediziners erhalten, es kann also problemlos in anderer Besetzung weitergeführt werden. "Auch für Apotheken und besonders für Krankenhäuser ist die Gründung eines MVZ attraktiv", ergänzt Rechtsanwalt Keller, "denn den Kliniken eröffnet sich damit erstmals ein Zugang zur ambulanten Versorgung."

Neben den MVZ sieht der Ecovis-Berater in der Integrierten Versorgung (IV) eine weitere attraktive Form in der medizinischen Versorgung. Die vertraglichen Vereinbarungen und der organisatorische Zusammenhalt sind dabei weniger fest als bei einem MVZ, aber auch eine solche Kooperation verschiedener Leistungserbringer verspricht durchaus Vorteile für die Beteiligten. Die Patienten können sich von einem kooperierenden Spezialisten behandeln lassen, die beteiligten Ärzte profitieren von einer besseren Auslastung und die Kassen sparen Geld, weil sich Doppeluntersuchungen vermeiden lassen.

Auch wenn der Gesetzgeber durch die Liberalisierung die Realisierung von MVZ in Zukunft erleichtert, die Fragen nach der Rechtsform und nach der optimalen vertraglichen Ausgestaltung bleiben die gleichen. "Gerade bei der Gewinnausschüttung und bei der Gewerbesteuer", weiß Steuerberaterin Bettker, "gibt es erhebliche steuerliche Unterschiede. Ob also die bei MVZ bislang bevorzugte Rechtsform der Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts die größeren Vorteile bringt oder ob die Rechtsform der GmbH die bessere ist, sind Abwägungen, bei denen auch in Zukunft Expertenrat gefragt ist."


Über Ecovis
Die ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft ist aus dem Zusammenschluss der Bayla-Gruppe, München und Chemnitz, sowie der Grieger Mallison Gruppe, Berlin und Rostock, entstanden. In den mehr als 120 Büros in Deutschland sowie den internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 1800 Mitarbeiter. Rund 240 Berufsträger (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte), die Gesellschafter- bzw. Partnerstatus haben, stehen den Mandanten, darunter über 20.000 gewerbliche Kunden, als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Gemeinsam mit den Back-Office Beratern und Mitarbeitern ist Ecovis in der Lage, eine persönliche Beratungsleistung auf höchstem Qualitätsniveau zu liefern.

Weiter unterstützt werden die Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit durch Qualitätsstandards (Checklisten, Arbeitstools und Intranet). Die ECOVIS Akademie AG ist darüber hinaus Garant für eine fundierte Ausbildung und eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung.


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