Psychologische Psychotherapeuten keine zweite Wahl

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Berlin, 7. September 2011 – Zwei neue Sozialgerichtsurteile treiben die Gleichstellung von psychologischen mit ärztlichen Psychotherapeuten weiter voran. Bereits im Jahr 2009 hatte das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: L 5 KA 599/09 ER-B) entschieden, dass ein psychologischer Psychotherapeut die berufliche Eignung zur Weiterführung der Praxis eines ärztlichen Psychotherapeuten habe.

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