Arzt muss bei Neulandmethode besonders sorgfältig aufklären

Arzt muss bei Neulandmethode besonders sorgfältig aufklären

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Will der Arzt eine Behandlungsmethode wählen, die vom Standard abweicht (Neulandmethode), muss er den Patienten besonders sorgfältig aufklären. Tut er dies nicht, kann das schlimme Folgen haben, wie das Oberlandesgericht Hamm zeigt.
Fall
Eine Frau hatte sich in der urodynamischen Sprechstunde eines Krankenhauses wegen einer Belastungsharninkontinenz vorgestellt. Nach Diagnosestellung schlug ihr der behandelnde Arzt das operative Einbringen eines Netzes vor. Hierbei handelte es sich um eine damals nicht allgemein eingeführte Behandlungsmethode, eine Neulandmethode. Nach der Operation litt die Klägerin an einer restlichen Harninkontinenz und hatte beim Geschlechtsverkehr starke Schmerzen. In der Folge musste sie weitere fünf Operationen über sich ergehen lassen, bei denen weite Teile des Netzgewebes entfernt wurden. Die Beschwerden konnten dadurch nicht restlos gelindert werden. Die Frau zog vor Gericht.
Entscheidung
Der Fall landete beim Oberlandesgericht Hamm. Der behandelnde Arzt  hätte die Patientin nicht nur über eine bestehende Alternativmethode aufklären müssen.  Er hätte sie außerdem darauf hinweisen müssen, dass es sich um eine noch nicht ausreichend erprobte Neulandmethode handelt, bei der es zu noch unbekannten Komplikationen kommen kann (Urteil vom 23.01.2018, 26 U 76/17). „Damit war der Eingriff rechtswidrig“, sagt Dr. Rolf Rahm, Rechtsanwalt bei Ecovis in Berlin. Die Patientin klagte erfolgreich und bekam 35.000 Euro Schmerzensgeld.
Dr. Rolf Rahm, Rechtsanwalt bei Ecovis in Berlin

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