Auch im Ausland: Keine Kostenerstattung für Zahnersatz ohne Heil- und Kostenplan
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Auch im Ausland: Keine Kostenerstattung für Zahnersatz ohne Heil- und Kostenplan

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Bei geplanten Behandlungen im Ausland sind die Hürden, wenn es um die Kostenübernahme geht, nicht niedriger als im Inland. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Normalerweise können Versicherte für eine im EU-Ausland selbstorganisierte ambulante Krankenbehandlung eine Kostenerstattung beanspruchen. Dies geht unabhängig davon, ob sie die Krankenkasse vorher eingeschaltet haben oder ob dieselbe Leistung im Inland als Sachleistung zur Verfügung gestanden hätte.

Die Entscheidung des Gerichts

Der Anspruch auf Kostenerstattung für einen so beschafften Zahnersatz setzt allerdings voraus, dass die Krankenkasse die Versorgung genehmigt hat. „Voraussetzung dafür ist – wie im Inland auch – ein Heil- und Kostenplan oder vergleichbare Unterlagen“, sagt Ecovis-Rechtsanwältin Daniela Groove. Ist eine Prüfung und Genehmigung im Vorfeld der Behandlung unmöglich, ist der Anspruch ausgeschlossen, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil 14.05.2019, L 4 KR 169/17).
Daniela Groove, Rechtsanwältin bei Ecovis in München

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