Arzneimittelwerbung darf keine Heilung versprechen

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Das Oberlandesgericht München hat in einem Eilverfahren die Werbung für ein pflanzliches Kopfschmerzmittel verboten. Die Werbung des Herstellers erweckte den Eindruck, das Mittel helfe auf jeden Fall. Doch das verbietet das Heilmittelwerbegesetz.
Ein Berufsverband klagte gegen den Hersteller auf Unterlassung der Werbung für ein pflanzliches Mittel: Die Werbeversprechen seien nicht haltbar und für Verbraucher irreführend. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verbietet Werbung, die den Eindruck erweckt, dass eine Therapie sicher erfolgreich sei. Das Gericht verurteile den Hersteller, diese Werbung zu unterlassen(29 U 4641/16). Die Aussage „wirkt effektiv gegen Kopfschmerzen“ verspreche dem Durchschnittsverbraucher eine „gesicherte Wirkung“. Auch die Aussage „bekämpft Kopfschmerzen zuverlässig“, suggeriert, dass der Patient seine Schmerzen völlig in den Griff bekommt, so das Oberlandesgericht. „Diese Versprechen können nicht eingehalten werden. Der Verbraucher wird also in die Irre geführt“, sagt Dr. Rolf Rahm, Rechtsanwalt bei Ecovis in Berlin.
Dr. Rolf Rahm, Rechtsanwalt bei Ecovis in Berlin

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