Jahresabschlusserstellung
- Erstellung von Jahresabschlüssen aller Art (§ 18 KWG kompatibel)
- Erstellung von Zwischen- und Sonderbilanzen
Laufende Finanzbuchhaltung nach dem Baukastensystem
Sie entscheiden wieviel Finanzbuchhaltung Sie benötigen:
- Vollservicebuchhaltung in der Kanzlei
- Vollservicebuchhaltung direkt in Ihrem Unternehmen
- Sie erstellen Ihre Finanzbuchhaltung selbst. Wir stellen die notwendigen technischen Voraussetzungen (ASP-Anschluss) und stehen Ihnen bei Bedarf zur Verfügung.
- Sie erfassen bestimmte Geschäftsvorfälle selbst (Kasse, Rechnungseingang, Rechnungsausgang, siehe auch ECOVIS OnlineKasse) und wir verarbeiten die bereitgestellten Daten weiter.
- Sie verfügen über ein Warenwirtschaftssystem in dem die o.g. Geschäftsvorfälle bereits erfasst sind und stellen uns diese Daten über eine Schnittstelle (z.B. DATEV) zur Verfügung. Wir übernehmen diese nach erfolgter Prüfung in die Buchhaltung.