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Trostpflaster für Studenten

Die Welt Online, 31.10.2011: Bundestag kippt Urteil zur Absetzbarkeit des Erststudiums als Werbungskosten. Wer über ein eigenes Einkommen verfügt und eine Steuererklärung abgibt, kann von der vorgesehenen Erhöhung der Sonderausgaben profitieren.


Stand: Montag, 31.10.11


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