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Wenn der Prüfer mit dem Smartphone kommt

Financial Times Deutschland, 30.05.2012: Fotos können wichtige Beweise in Steuerprozessen liefern. Die Finanzdirektion hat jetzt erstmals geregelt, wann Betriebsprüfer mit dem Smartphone Räume und Akten in Unternehmen ablichten dürfen.


Stand: Donnerstag, 31.05.12


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