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Unternehmer + Familie

Familiäre Streitigkeiten sind eine häufige Ursache für die wirtschaftliche Gefährdung gewerblicher Unternehmensinteressen ebenso wie freiberuflicher Partnerschaften (Architekten, Ärzte, Ingeneure etc.). Eheverträge können dies vermeiden. Wir beraten unsere Mandanten im Familienrecht gerade auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens. Gemeinsam mit unseren Mandanten erarbeiten wir nachhaltige Lösungen, die die Interessen der Beteiligten ausgewogen berücksichtigen.


Zu unseren Tätigkeiten zählt:

  • die Gestaltung ehevertraglicher Vereinbarungen sowie die erbrechtliche und steuerrechtlicher Optimierung
  • die Beratung der Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung familienrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten
  • die Aktualisierung von Eheverträgen unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Trennungsmediation
  • Vertretung in Unterhalts- und Scheidungsverfahren
  • Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen

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