Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich der Sanierung von Unternehmen. Hierbei können wir auf bewährte Sanierungskonzepte zurückgreifen, die wir gemeinsam mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erarbeitet haben und ständig fortentwickeln. In einer Vielzahl von Fällen kann durch angemessene Verhandlungen mit den Gläubigern bereits die Insolvenz vermieden oder beseitigt werden.
Weine Sanierung nicht weiterführt, helfen wir Ihnen weiter. Die Risiken der potentielle Haftung der Geschäftsführung und Anteilseigner berücksichtigen wir ebenswie die Möglichkeit für einen neuen Unternehmensstart (z.B. im Rahmen einer Auffanggesellschaft).
Wir beraten und begleiten Sie bei der Abwehr von Haftungsansprüchen und strafrechtlicher Verfolgung. Wir beraten und begleiten Sie weiterhelfen Ihnen bei der Beantragung des Insolvenzverfahrens und seiner Durchführung bis zur Restschuldbefreiung. Schwerpunkte unserer Beratung in der Sanierung und Insolvenz sind:
- Unternehmensanalyse und Finanzberatung;
- Erstellung von Sanierungskonzepten;
- Verhandlungen zur Schuldenbereinigung;
- Führung von Treuhandkonten;
- stille Zwangsverwaltung;
- Erstellung, Entwurf und Prüfung von Insolvenzplänen;
- Vertretung des Schuldners im Insolvenzverfahren;
- Unternehmenskäufe aus der Insolvenz;
- Vertretung im Gläubigerausschuss;
- Beratung und Vertretung bei der Abwehr von Haftungsansprüchen;
- Beratung und Vertretung in Ermittlungsverfahren;
- Übernahme des Amtes als Liquidator.


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