Wir unterstützen unsere Mandanten in jeder Lage der unternehmerischen Tätigkeit, so dass sie den wachsenden Anforderungen gerecht werden können. Durch die Gesetzgebungstätigkeit der letzten Jahre, maßgeblich beeinflusst durch Entwicklungen auf europäischer Ebene, ist die Regelungsdichte des Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsrechts gewachsen; auch der „graue Kapitalmarkt“ wird reguliert. Zudem wird der gesetzliche Rahmen zunehmend unübersichtlicher und komplexer.
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehört die Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen nach einem Engagement am Kapitalmarkt bzw. aus dem Vertrieb und der Nutzung von Finanzdienstleistungen.
Wir betreuen unsere Mandanten in den Bereichen:
- Zulassung als Finanzdienstleistungsunternehmen;
- Vertretung vor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;
- Betreuung und Hinterlegung von Emissionsprospekten;
- aufsichtsrechtliche Betreuung von Kapitalmarkttransaktionen;
- Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen von Initiatoren und Vermittlern von Finanzdienstleistungen