Die Entwicklung Ihres Unternehmens kann eine Änderung der Rechtsform sinnvoll und erforderlich werden lassen. Wenn ein Einzelunternehmen in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft oder eine GmbH in eine GmbH & Co KG umgewandelt wird sind gerade die steuerrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Umwandlungen, Fusionen und Spaltungen. Steuerberater und Rechtsanwälte erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Beschlüsse und Verträge und setzen diese mit Ihnen um.


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