ELStAM-Lohnsteuerkarte: Arbeitgeber müssen wieder umdenken
Das Zeitalter der auf Papier ausgedruckten Lohnsteuerkarte hätte eigentlich ab Januar 2012 nunmehr der Vergangenheit angehören sollen. Denn es war geplant und auch beschlossene Sache, dass der Arbeitgeber über das ELStAM-Verfahren die Lohnsteuerabzugsmerkmale seiner Arbeitnehmer von diesem Zeitpunkt an auf elektronischem Weg beim Finanzamt abruft. Doch wegen „technischer Schwierigkeiten“ verschiebt sich der Start dieser Neuerung – ebenso wie schon beim Vorsteuervergütungsverfahren und bei der E-Bilanz – auf 2013. Nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums werde auf Ebene des Bundes und der Länder an einer Übergangsregelung gearbeitet. Für Arbeitgeber bedeutet das vorerst umzudenken. Anstatt der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wird entweder die Lohnsteuerkarte 2010 nicht nur für 2011 weiter gelten, sondern auch bis zum Startschuss von ELStAM. Alternativ könnten die Abzugsmerkmale dem Arbeitnehmer per Post in Papierform zugestellt werden, und dieser muss diese dann seinem Arbeitgeber spätestens für die Januar-Gehaltsabrechnung vorlegen.
Stand: Montag, 23.01.12


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