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Ein-Prozent-Regelung: Einspruch gegen Bruttolistenpreis als Basis für den geldwerten Vorteil

Firmen Auto, Ausgabe Februar/März 2012: Sollte das Finanzamt statt des Bruttolistenpreises nicht eher den handelsüblichen Marktpreis für die Berechnung des geldwerten Vorteils der Privatfahrten verwenden? Diese Meinung vertritt jedenfalls der Bund der Steuerzahler und hat beim Niedersächsischen Finanzgericht schon vor längerer Zeit ein Musterverfahren angestrengt - und ist damit nun abgeblitzt.


Stand: Dienstag, 14.02.12