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Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung: Scheinselbständigkeit spielt nennenswerte Rolle

(Zollverwaltung zur aktuellen Lage "Scheinselbstständigkeit", nach Meldung FD-ArbR 2012)

Primär in den Branchen Baugewerbe/-nebengewerbe, Spedition, Transport und Logistik sowie Garten- und Landschaftsbau ist das Thema Scheinselbstständigkeit nach Informationen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung ein "Dauerbrenner". Die Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen seien nicht zu unterschätzen. Steuerrrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben die betroffenen Unternehmen bei Feststellung von Scheinselbständigkeit zu vergegenwärtigen. Bedeutsam in diesem Zusammenhang: Scheinselbständigkeit kann zugleich auch strafrechtlich als Delikt nach § 266a StGB geahndet. In Summe ein enormes Risiko das die Betroffenen zumeist aus Unwissenheit unterschätzen. Aufgrund der von der Bundesregierung als absolut effektiv empfundenen Kontrollen durch Zoll und Betriebsprüfer beabsichtigt diese in absehbarer Zukunft aber keine zuätzlichen Kontrollmöglichkeiten zu schaffen, wie eine "Kleine Anfrage" (17/8444) der Grünen-Bundestagsfraktion ergab.

Thomas G.-E. Müller
Rechtsanwalt in München
Arbeitsrecht


Stand: Montag, 13.08.12


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