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Mediation im Gesundheitswesen: Der goldene Weg zur einvernehmlichen Lösung

Es geht auch ohne Schiedsgericht; so sollten Praxisgesellschaftsverträge mit Mediationsklauseln versehen werden.

Mediation ist eine Form der oft außergerichtlichen Streitschlichtung. Dabei streben die Parteien in einem vertraulichen strukturierten Verfahren mithilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung eines Konflikts an. Nachdem im internationalen Wirtschaftsverkehr die Mediation längst Standard ist, wird auch in Deutschland diese Form der Konfliktlösung weiter zunehmen und in Kürze durch das Mediationsgesetz rechtlich in einen Rahmen gefasst.

 

„Einer der Vorteile des Mediationsverfahrens ist, dass der Konflikt genauso wie ein schiedsgerichtliches Verfahren öffentlichkeitsfern ausgetragen wird“, so Felix Geppert, Ecovis-Rechtsanwalt und Mediator. Anders als das schiedsgerichtliche Verfahren ist das Mediationsverfahren aber ergebnisoffen und hinsichtlich des Konfliktstoffs jederzeit veränderbar. „Dies eröffnet die Möglichkeit, zunächst nicht konfliktauslösende Probleme im laufenden Mediationsverfahren aufs Tapet zu bringen und zu lösen“, so der Ecovis-Mediator.

 

Für die Gesundheitsbranche ist Mediation zum Beispiel im Bereich der Arzthaftung denkbar, da neben der rein schadensrechtlichen Auseinandersetzung oftmals bereits durch Aufarbeitung der Kommunikationsebene zwischen Arzt und Patient der Konflikt entschärft werden kann und damit die einvernehmliche Lösungsfindung erleichtert wird. Der wohl wichtigste Bereich ist aber der Streit unter Praxispartnern in den Gemeinschaftsformen der ärztlichen Betätigung. Die Trennung der Partner oder die Auflösung der Kooperationen ist zur Vermeidung von monetären Schäden, die die verbleibenden Partner eventuell überfordern, eine sinnvolle und kostengünstigere Alternative.


Stand: Montag, 24.10.11


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