Das Führen eines Fahrtenbuchs kann eine günstigere Alternative zur pauschalen Ermittlung der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge sein. Grundsätzlich ist der Privatanteil für ein Kraftfahrzeug pauschal mit 1% der Bemessungsgrundlage monatlich zu versteuern. Bemessungsgrundlage ist die unverbindliche Preisempfehlung für das Fahrzeug und die Sonderausstattungen zuzüglich Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Dies gilt auch für gebrauchte Fahrzeuge. Dem monatlichen Privatanteil ist zusätzlich je Entfernungskilometer zwischen dem Wohnort und der Betriebsstätte 0,03% der Bemessungsgrundlage zuzurechnen.

Nur unter der Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch vorlegt, kann der Privatanteil nach dem Anteil der Privatnutzung an der Gesamtnutzung der Besteuerung zu Grunde gelegt werden.

Führt die Pauschalregelung zu einer ungerechtfertigten Besteuerung des Privatanteils, so ist die Führung eines Fahrtenbuches ratsam. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Umfang der privaten Nutzung gering, das Fahrzeug abgeschrieben oder die Entfernung zwischen Wohnort und Betriebsstätte groß ist.



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