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Aktuelle Themen

Erbschaftsteuerrechner

- Berechnung der Erbschaftsteuer für Unternehmer und Privatpersonen
- Bis zum 30. Juni 2009 rückwirkende Option auf altes Recht prüfen

Der jahrelange Streit um die Reform der Erbschaftsteuer hat nun doch noch ein Ende gefunden. Seit 1.1.2009 gilt das nun auch vom Bundesrat gebilligte neue Gesetz. Doch auch für zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2008 erfolgte Erbschaften kann das neue Recht rückwirkend angewendet werden. Eine Optionsregel räumt den Erben das Recht dazu ein. Allerdings verbietet die Option die rückwirkende Inanspruchnahme der erhöhten Freibeträge und gewährt nur die neuen Verschonungsregelungen. Ausgenommen von der Option sind auch Schenkungen.

Wurden für Erbfälle in dem Optionszeitraum Erbschaftsteuerbescheide erlassen, kann der Antrag auf Anwendung des neuen Rechtes längstens bis zum 30.6.2009 gestellt werden. Wenn Sie ausrechnen möchten, wie viel Erbschaftsteuer in Einzelfällen zu zahlen ist und ob sich das neue Recht vielleicht für bereits eingetretene Erbfälle lohnt, steht Ihnen dazu der Erbschaftsteuerrechner von Ecovis im Internet zur Verfügung. Er wurde gerade auf die neue Gesetzgebung hin aktualisiert.

Ecovis Erbschaftsteuerrechner



Broschüren "Das neue Erbschaftsteuerrecht" / "Neue Erbschaftsteuer und Unternehmen"
Zwei neue, von den Ecovis-Experten Ernst Gossert und Martin Liepert verfasste Leitfäden geben eine kompakten Überblick über die wichtigsten Neuregelungen des Erbschaftsteuerrechts. Der eine Leitfaden beantwortet Fragen im Zusammenhang mit privaten Erbfällen. Der zweite Leitfaden behandelt die neuen steuerlichen Regeln bei der Unternehmensnachfolge im Erbfall sowie bei der vorweggenommenen Erbfolge.

Als Mandant erhalten Sie die Broschüren über Ihre Ecovis-Kanzlei. Andere können die für den Stückpreis von 4,- zggl. Mehrwersteuer und Versand per E-Mail bestellen:



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