3. Dezember 2020

Aktienverluste steuerlich absetzen und Verlustbescheinigung beantragen

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Die Corona-Krise hat auch vor den Börsen keinen Halt gemacht. Hinzu kam für viele Kapitalanleger:innen der massive Kurseinbruch im Zuge des Wirecard-Skandals. Hier erfahren Sie, wie Sie Aktienverluste steuerlich geltend machen können. Doch Vorsicht: Die Zeit drängt.

Durch den erwähnten Wirecard-Skandal haben viele Anleger:innen erhebliche finanzielle Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren hinnehmen müssen. Doch es gibt einen kleinen Trost: Im Rahmen der Verlustverrechnung werden Verluste mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen bankintern verrechnet.

Wenn Sie bei mehreren verschiedenen Banken Aktiendepots haben, können Sie auch bankenübergreifend Gewinne und Verluste aus Aktienveräußerungen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung verrechnen lassen und sich dadurch möglicherweise zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer durch das Finanzamt wieder erstatten lassen.

Erfahren Sie, wie das funktioniert und Sie so Aktienverluste steuerlich geltend machen können.

Besteuerung von Gewinnen aus Aktienverkäufen

Gewinne aus Aktienverkäufen werden pauschal mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer („Abgeltungsteuer“) zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag besteuert. Die Kirchensteuer kommt optional oben drauf.

Bei inländischen Aktienverkäufen mit Gewinn behält die Bank die Steuern gleich ein. Liegt der Bank ein Freistellungsauftrag vor, wird nur der darüber liegende Betrag versteuert.

Gewinnermittlung und Verlustermittlung bei Aktienverkäufen

Die Ermittlung von Gewinnen und Verlusten funktioniert wie folgt:

Veräußerungserlös abzüglich

  • Veräußerungskosten (bspw. Bankspesen)
  • Anschaffungskosten
  • Anschaffungsnebenkosten (bspw. Bankgebühren)

= Verlust oder Gewinn des Aktienverkaufs

Wie Banken intern Verluste aus Aktienverkäufen berechnen

Verluste und Gewinne aus Aktienverkäufen, die Anleger:innen bei der gleichen Bank erzielt haben, verrechnet die Bank im Laufe des Jahres automatisch miteinander. Die Banken führen hierzu entsprechende „Verlust-Verrechnungstöpfe“.

Wenn Banken die Verluste im Laufe des Jahres nicht in voller Höhe mit Gewinnen verrechnen können, tragen Sie die Verluste bankintern in das nächste Jahr.

Aktienverluste steuerlich absetzen und Verlustbescheinigung beantragen - Aktienverluste steuerlich absetzen Verlustbescheinigung beantragen - Wie Banken intern Verluste aus Aktienverkäufen berechnen

Wie Aktienverluste bankenübergreifend berechnet werden

Sollten Sie Aktiendepots bei unterschiedlichen Banken unterhalten und bei Bank A Gewinne erzielt haben, während Sie bei Bank B Verluste hinnehmen mussten, sollten Sie bis zum 15. Dezember 2020 eine Verlustbescheinigung beantragen.

Ihre Bank weist dann die erzielten Verluste aus der Veräußerung von Aktien gesondert auf der Jahressteuerbescheinigung aus.

Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung wird dieser Verlust dann mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien bei anderen Banken verrechnet. Sie bekommen dann die auf diese Gewinne zuvor zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer (anteilig) erstattet.

Aktienverluste steuerlich absetzen und Verlustbescheinigung beantragen - Aktienverluste steuerlich absetzen Verlustbescheinigung beantragen - Beispiel für bankenübergreifende Verlustverrechnung I 2

Aktienverluste steuerlich absetzen und Verlustbescheinigung beantragen - Aktienverluste steuerlich absetzen Verlustbescheinigung beantragen - Beispiel für bankenübergreifende Verlustverrechnung II

Aktienverluste steuerlich absetzen und Verlustbescheinigung beantragen und was Ehegatten beachten müssen

Wenn Sie und Ihr:e Ehepartner:in bei der gleichen Bank jeweils ein Einzeldepot haben, kann die Bank eine Verlustverrechnung zwischen den beiden Depots vornehmen.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Bank ein gemeinsamer Freistellungsauftrag beider Ehegatten vorliegt.

Finanzamt stellt nicht verrechnete Aktienverluste fest

Wenn der von einer Bank ausgewiesene Verlust höher ist als die Gewinne bei den übrigen Banken, stellt das Finanzamt den nicht berechneten Verlust automatisch fest.

Er kommt dann in den Folgejahren in Form einer Anrechnung durch das Finanzamt zum Tragen.

Wichtiger Hinweis: Aktienverluste können nur mit Gewinnen durch Aktienverkäufe verrechnet werden

Der durch die Bank bescheinigte Verlust aus Aktienverkäufen darf nur mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Kapitalerträgen (z.B. Zinserträge) scheidet aus – ebenso die Verrechnung mit anderen positiven Einkunftsarten, wie beispielsweise Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Sie müssen den Antrag auf Verlustbescheinigung stellen

Die Banken bescheinigen die Verluste leider nicht automatisch. Die Bescheinigung muss aktiv beantragt werden. Wird keine Verlustbescheinigung beantragt, erfolgt seitens der Bank automatisch ein Verlustvortrag in das nächste Jahr.

Eine Verlustverrechnung ist allerdings nur möglich, wenn ein Wertpapierverkauf mit Verlust stattgefunden hat. Befinden sich die Wertpapiere noch im Aktiendepot, ist aus steuerlicher Sicht noch kein Verlust entstanden.

So beantragen Sie eine Verlustbescheinigung über Aktienverluste

Die Verlustbescheinigung können Sie in der Regel formfrei bei der Bank beantragen. Sprechen Sie hierzu am besten kurzfristig Ihren Bankberater an.

Viele Banken bieten mittlerweile auch die Möglichkeit eines Online-Antrags über das Kundenportal an.

Aktienverluste steuerlich absetzen und Verlustbescheinigung beantragen: Unsere Einschätzung

Die Beantragung einer Verlustbescheinigung kann am Ende unter Umständen zu einer schönen Steuererstattung führen und somit zumindest ein wenig die erlittenen finanziellen Schäden kompensieren.

Sie sollten allerdings schnell handeln. Denn die Verlustbescheinigung können Sie nur bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres beantragen. Es handelt sich hierbei um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist. Eine rückwirkende Beantragung ist ebenfalls nicht möglich.

Bei Rückfragen hierzu können Sie uns gerne ansprechen.

 

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Stefanie Anders

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin Gesundheitswesen (IBG/ HS Bremerhaven), Fachberaterin für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)

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