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Konjunkturpakete I + II- Wundertüte oder Mogelpackung?


Die Bundesregierung verspricht den Steuerzahlern durch die Konjunktur­pakete spürbare Steuerentlastungen – aber stimmt das auch?


Jackpot Deutschland“ betitelte die „Süddeutsche Zeitung” einen ihrer Beiträge über die von der Berliner Koalition geschnürten Konjunkturpakete. Das dürfte dem Gefühl vieler Bundesbürger Ausdruck geben, die angesichts des geplanten Ausgabenvolumens von rund 60 Milliarden Euro meinen, auch für sie seien in den Wundertüten für die Konjunktur ein par schöne Wohltaten drin. Das Gefühl trügt nicht: Neben den Investitionsprogrammen für Infrastruktur und Industrie enthalten die Konjunkturpakete etliche geldwerte Vorteile für den privaten Steuerzahler. Beispielsweise kann, wer Handwerker für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt beschäftigt, wie bisher die Aufwendungen für die Arbeits- einschließlich Fahrtzeit des Handwerkers zu 20 Prozent direkt von der Steuer abziehen. Statt 600 Euro jedoch können ab 2009 bis zu 1.200 Euro im Jahr mindernd geltend gemacht werden.

Auch rund ums Auto winken staatliche Zuwendungen. So sind Neuwagen, die in der Zeit vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 zugelassen wurden oder noch werden, unabhängig von der Emissionsklasse für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Für Fahrzeuge, die die Euro-Normen 5 oder 6 erfüllen, verlängert sich die Steuerbefreiung auf zwei Jahre. Die Steuerbefreiung gilt auch für Leasingfahrzeuge. Fahrzeuge mit Schadstoffstufe Euro 5 oder 6, deren Erstzulassung vor dem 5. November 2008 erfolgte, fahren in diesem Jahr steuerfrei. „Zusammen mit der Abwrackprämie von 2.500 Euro ergibt sich für Autokäufer, die ihren mindestens neun Jahre alten Wagen verschrotten lassen, eine insgesamt spürbare Kostenentlastung“, resümiert Silke Hendrich, Steuerberaterin bei Ecovis.



Unterm Strich mehr Geld

Erleichterungen ebenfalls bei der Einkommensteuer und den Sozialabgaben. Rund neun Milliarden Euro will der Staat allein für die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,6 Prozent in diesem und im nächsten Jahr lockermachen. „Ein Durchschnittsverdiener und sein Arbeitgeber werden dadurch um etwa 180 Euro im Jahr entlastet“, rechnet Steuerexpertin Silke Hendrich vor. Mehr bleibt unterm Strich durch die geplante Steuerentlastung übrig. Die Senkung des Eingangssteuersatzes von 15 auf 14 Prozent bewirkt eine Verschiebung des Tarifverlaufs zugunsten der Steuerzahler – das mildert die Progression, kleinere Gehaltserhöhungen werden nicht sofort von Steuererhöhungen aufgefressen. Für einen Single mit 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bedeutet das: Er zahlt in diesem Jahr 115 Euro weniger ans Finanzamt, 2010 wird er um 192 Euro entlastet. Für Eheleute mit einem gemeinsamen Einkommen von 80.000 Euro beträgt die Steuerersparnis in diesem Jahr 269 Euro, 2010 beläuft sie sich auf 455 Euro.

Wer die verschiedenen Möglichkeiten der Konjunkturpakete nutzt, kann durch cleveres Kombinieren seine Steuerlast ordentlich senken. Unternehmen und Freiberufler profitieren zudem von den verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten, beispielsweise von der zur Belebung der Konjunktur wiedereingeführten degressiven Abschreibung.



Tabelle

Mehr Entlastung 2010

Wie das Konjunkturpaket II bei Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag wirkt (in Euro)

Beispiel 1: Ehepaar (Splittingtarif)

zu versteuerndes Einkommen

Entlastung 2009

Entlastung ab 2010

20.000

108

175

30.000

172

279

40.000

192

314

60.000

230

385

80.000

269

455

120.000

317

544

Beispiel 2: Single

15.000

  86

140

20.000

  96

157

30.000

115

192

40.000

134

228

60.000

158

272

80.000

158

272





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