Häufig verzichten Mittelständler darauf, Neuentwicklungen zum Patent anzumelden – und holen sich damit ungeahnte Risiken ins Haus.
Die Hälfte aller Patentanmeldungen in Deutschland stammt von nur drei Prozent der Anmelder – sprich: Weltkonzernen. Dagegen ist der deutsche Mittelstand, der einen großen Teil der deutschen Exporte stemmt, in Sachen Patentaktivitäten ein Leichtgewicht. „Das liegt unter anderem daran, dass Grundlagenpatente, wie früher einmal der Otto-Motor, immer seltener werden“, erklärt Alexander Littich, Rechtsanwalt bei Ecovis. „Die technische Weiterentwicklung findet heute im Detail statt. Aus Unternehmenssicht stehen daher die hohen Kosten für Patentanmeldungen oft in keinem akzeptablen Verhältnis zum möglichen wirtschaftlichen Nutzen, zum Beispiel an erzielbaren Lizenzeinnahmen.“ Dazu kommt: Die größten Umsatz- und Gewinnchancen hat in der Regel, wer am schnellsten mit einer neuen Produktgeneration auf den Markt kommt. Viele Unternehmen sehen daher in einem hohen Innovationstempo den besten Schutz gegen Nachahmer.
Die Konsequenz: Mittelständische Firmen versuchen, ihr technologisches Know-how im eigenen Haus und entscheidende Details – insbesondere spezielle Fertigungskniffe – geheim zu halten, um ihren Vorsprung zu sichern. Ohne Patentanmeldung aber verzichten sie nicht nur weitgehend auf den juristischen Schutz eigener Entwicklungen vor Nachahmern, sondern drohen selbst in Haftungsfallen zu tappen.
Vor einer Patentanmeldung muss nämlich durch eine Patentrecherche geklärt werden, ob eine Erfindung tatsächlich weltweit neu ist. Wer jedoch mangels Patentanmeldung diesen Check unterlässt, erfährt nicht, welche technischen Verfahren bereits für Dritte geschützt sind. „Und die wenigsten Unternehmen, denen der Patentschutz zu teuer ist, werden eine eigenständige Recherche zum Stand der Technik durchführen“, merkt Littich an. Die Unkenntnis birgt jedoch gefährliche Risiken. Selbst wenn ein Patentverletzer ohne Vorsatz gehandelt hat, kann ihm die Nutzung der Erfindung verboten werden. Sogar bei einer Eigenentwicklung kann er Unterlassungsansprüchen Dritter ausgesetzt sein, die dieselbe Erfindung früher gemacht haben, aber patentieren ließen. Die Unterlassung kann der Patentinhaber auch per einstweilige Verfügung durchsetzen – also den Verkauf des betreffenden Produkts erst einmal durch Gerichtsbeschluss stoppen. Bis zum Hauptsacheverfahren, in dem die Patentverletzungsfrage endgültig geklärt wird, können Jahre vergehen.
Noch schlimmer sind die Folgen, wenn eine Verletzung vorliegt. „Schon bei Fahrlässigkeit kann der Patentinhaber Schadenersatz verlangen“, betont Littich. „Fahrlässig handelt zum Beispiel ein produzierender Betrieb, der es entgegen der Rechtsprechung versäumt, bestehende Schutzrechte Dritter zu recherchieren.“ Da der Verletzungszeitraum meist mehrere Jahre umfasst, können die Schadenersatzsummen und Streitwerte leicht in die Millionen gehen. Zudem kann der Patentinhaber durch sein spezielles Auskunftsrecht Einblick in betriebswirtschaftliche Interna erhalten.
Das Risiko einer Patentverletzungsklage ist in den vergangenen Jahren gewachsen, weil vermehrt „Patenthaie“ auftreten – also Firmen, die Patente nur zu Klagezwecken erwerben. „Ihre Opfer suchen sie sich gern im Mittelstand“, warnt Ecovis-Experte Littich. „Wir raten daher, die relevante Patentszene kontinuierlich zu beobachten und sich wieder stärker durch eigene Schutzrechtsanmeldungen abzusichern, zumal europäische Patente seit dem 1. Mai deutlich weniger kosten.“
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