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Nachgeschärfte Konturen


Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes 2009 beschlossen. Bundestag und Bundesrat entscheiden nach der Sommerpause. Hier drei wichtige Neuerungen.

Firmenwagen: Wiedereinführung der Beschränkung des Vorsteuerabzugs auf 50 Prozent der Aufwendungen für Anschaffung, Miete, Leasing und andere laufende Betriebskosten für Fahrzeuge, die auch für außerunternehmerische Zwecke verwendet werden, wie zum Beispiel für die private Nutzung durch den Unternehmer oder Mitunternehmer einer Personengesellschaft. Die bislang bei außerunternehmerischer Nutzung vorgenommene Besteuerung als unentgeltliche Wertabgabe soll dafür entfallen. Bei einer Nutzungsänderung, Veräußerung oder Entnahme wird eine spezielle Berichtigung vorgeschrieben. Von der Neuregelung nicht betroffen sind Fahrzeuge, die ausschließlich unternehmerisch verwendet werden. Dazu gehören auch Fahrzeuge, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses entgeltlich an Arbeitnehmer, zum Beispiel den Gesellschafter-Geschäftsführer, überlassen werden. Die Vorsteuerabzugsbeschränkung bestand bereits vom 1. April 1999 bis 31. Dezember 2003. Sie wurde aus europarechtlichen Bedenken abgeschafft. Die Neueinführung soll für alle Fahrzeuge gelten, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft oder hergestellt, eingeführt, innergemeinschaftlich erworben, gemietet oder geleast worden sind – frühestens jedoch nach Ablauf des Kalendermonats, der dem Monat folgt, in dem die Entscheidung des Rates zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Wer unter die Abzugsbeschränkung fallen würde und sich mit dem Gedanken trägt, ein Fahrzeug anzuschaffen, sollte rechtzeitig handeln!

Betriebliche Gesundheitsförderung: Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn erbringt, bleiben bis zu 500 Euro jährlich steuerfrei. Dazu müssen sie nach dem Sozialgesetzbuch V begünstigte Maßnahmen sein: zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparats, gegen psychosoziale Belastung und Stress, zur Bekämpfung des Suchtmittelkonsums oder für die gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung. Begünstigt sind auch Barleistungen als Zuschüsse für extern durchgeführte Maßnahmen, sofern es sich nicht um Mitgliedsbeiträge an Sportvereine und Fitnessstudios handelt.

Kommanditeinlagen: Nur noch im Einlagejahr können Kommanditbeiträge zu einem Verlustausgleichsvolumen führen. Vorhandene verrechenbare Verluste der Kommanditisten lassen sich durch nachträgliche Einlagen künftig nicht ausgleichen. Ebenso sind Verluste zukünftiger Wirtschaftsjahre durch Einlagen nicht mehr ausgleichs- oder abzugsfähig. Damit wird die erst kürzlich von der Finanzverwaltung anerkannte positive Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geschluckt. Die Neuregelung soll für nach dem Tag der Verkündung des Gesetzes geleistete Einlagen gelten. Es sollte vorsorglich geprüft werden, ob nicht noch Einlagen bis zum Tag der Gesetzesverkündung (voraussichtlich Dezember 2009) geleistet werden sollten, um Verrechnungspotenzial zu schaffen.


Altersvorsorge
Über Wohn-Riester nachdenken
Das Eigenheimrentengesetz erlaubt rückwirkend zum 1. Januar 2008 die Nutzung der Riester-Zulagen für Erwerb oder Bau selbst genutzter Wohnimmobilien in Deutschland und zur Tilgung von Immobilienkrediten. In der Sparphase sind die Beträge steuerfrei. Die Fördersätze: jährlich 154 Euro Grundzulage, pro Kind 185 Euro (ab 2008 Geborene 300 Euro), alternativ maximal 2.100 Euro Sonderausgabenabzug. Für die volle Förderung müssen die Sparer mit vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens – bis zu 2.100 Euro – den Kredit tilgen, sonst sinken die Zulagen. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten 200 Euro Einmal-Bonus.
Ein Problem ist die nachgelagerte Besteuerung und damit die Steuerlast im Alter. Ob sich Riestern für Sie lohnt, rechnet Ihnen gern Ihr Ecovis-Steuerberater aus.

Schulgeld
Jetzt doch abzugsfähig
Statt geplanter stufenweiser Abschmelzung soll es beim 30-prozentigen Sonderausgabenabzug bleiben, aber ab 2008 auf 3.000 Euro begrenzt. Allerdings unter strengen Voraussetzungen: Es darf sich nicht um ein Entgelt für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung handeln, es muss ein Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld bestehen und die Schule muss von den Kultusbehörden anerkannt sein. Dass dies den Besuch von Privatschulen im EU-Raum nicht ausschließen darf, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entschieden (EuGH vom 11.9.2007, C-318/05 und C-86/05).

Einkommensteuer
Vorauszahlung höher
Angehoben wird der Mindestbetrag zur Festsetzung von Ein­kommensteuer-Vorauszahlungen. Pro Kalenderjahr betrug er bisher 200 Euro, künftig sind es 400 Euro bzw. statt 50 Euro 100 Euro im Kalendervierteljahr.



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