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Zeitbombe im Mittelstand


Einst in bester Absicht beschlossen, entpuppen sich Pensions- oder Direktzusagen für Chefs und Mitarbeiter heute als Zündstoff in der Bilanz.

Viele GmbHs haben ihren Geschäftsführern und leitenden Mitarbeitern Vorsorgezusagen für den Ruhestand, für den Fall der Berufsunfähigkeit oder für die Hinterbliebenen gegeben. Im Prinzip ist das bei richtiger Gestaltung auch die beste Lösung und der effektivste Weg, um die betriebliche Altersversorgung von Führungskräften und ausgewählten Mitarbeitern sicherzustellen. Zudem forciert das Steuerrecht diese Form der Altersvorsorge: Die mit Direktzusagen verbundenen Steuervorteile und Innenfinanzierungseffekte haben in der Vergangenheit wesentlich dazu beigetragen, dass neben sozialen Beweggründen in vielen Betrieben auch wirtschaftliche Überlegungen im Spiel waren.

Inzwischen jedoch bereitet das an sich gute Modell immer mehr Unternehmen Probleme und die versprochenen Leistungen aus den Pensionszusagen können trotz der dafür gebildeten Rückstellungen teilweise nicht mehr eingehalten werden. „Das liegt daran“, erklärt Dr. Josef Gietl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht bei Ecovis, „dass kaum eine Pensionszusage solide ausfinanziert ist.“

Warum das zur Finanzierung einer Pension benötigte Kapital deutlich höher liegt als angenommen, hat verschiedene Gründe. Einer davon sind die gesetzlichen Vorgaben, die es nicht erlauben, steuerbegünstigt ausreichend Pensionsrückstellungen in der Bilanz zu bilden, um später die Rentenverpflichtungen voll erfüllen zu können. Laut Paragraph 6a des Einkommensteuergesetzes liegt der Abzinsungsfaktor für die steuerlich begünstigten Rückstellungen derzeit bei sechs Prozent. Der Realität näher käme es, wenn ein dem gegenwärtigen Kapitalmarktzins entsprechender Faktor von zwei bis maximal vier Prozent zugrunde gelegt würde.

Weitere negative Einflusskomponenten kommen hinzu. Beispielsweise sind aufgrund des lange Zeit niedrigen Zinsniveaus die Überschussbeteiligungen der Lebensversicherer rückläufig. Die Folge: Selbst rückgedeckte Pensionszusagen – also solche, bei denen das Unternehmen zur Erfüllung der späteren Versorgungsansprüche eine Art Rückversicherung abgeschlossen hat – weisen plötzlich erhebliche Finanzierungslücken auf.

Ein anderes Problem sind die Sterbetafeln, die für die Berechnung der Rückstellungen verwendet werden. Die sogenannten Heubecktabellen wurden zwar 2005 angepasst, aber auch in dieser Form entsprechen sie nicht dem heutigen Stand – weshalb die Versicherungsgesellschaften bei ihren Berechnungen von einer um mehrere Jahre höheren durchschnittlichen Lebenswartung ausgehen. Die aus den Tafeln resultierende Finanzierungslücke bei Pensionszusagen wird umso größer, wenn sich die spätere Rente zusätzlich durch einen kontinuierlichen Inflationsausgleich erhöht. „Bei einem Zeitraum von 25 Jahren bis zur Fälligkeit der Pension kann bis zur Hälfte des benötigten Kapitals für die Rentenzahlung fehlen“, unterstreicht André Strunz, Steuerberater bei Ecovis die Brisanz der Situation.

Die kaum abschätzbaren Risiken in der Bilanz, die durch nicht ausfinanzierte Pensionszusagen entstehen, blieben insbesondere bei mittelständischen Unternehmen ohne ausgefeiltes Controlling bislang oft weitgehend unentdeckt. Dabei sind sie sowohl für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens entscheidend wie auch für die Sicherheit der Altersversorgung des Unternehmers und der begünstigten Mitarbeiter. Denn das Unternehmen muss später die Rentenverpflichtungen aus dem laufenden Ertrag erfüllen können. Das erweist sich auch bei Nachfolgeregelungen und Unternehmensverkäufen als oft unüberwindliches Hemmnis, weil potenzielle Käufer vor dem finanziellen Risiko zurückschrecken.

Schließlich kommt noch ein rein bilanztechnischer Aspekt hinzu. Denn obwohl die Pensionsrückstellungen meist nicht im versicherungstechnisch notwendigen Maß gebildet werden können, wachsen sie in der Regel ständig weiter an. Damit „verlängern“ sie zwangsläufig das Zahlenwerk und verschlechtern zumindest tendenziell die Eigenkapitalquote, sofern die eigenen Mittel des Unternehmens nicht in gleichem Umfang zunehmen – was sich negativ auf die Ratingnote auswirkt.

Einfache Lösungen für das Problem kann es denn auch nicht geben. „Eine Möglichkeit ist die Auslagerung bestehender Pensionsverpflichtungen in eine Unterstützungskasse oder der Aufbau eines neuen betrieblichen Versorgungswerks bei einem externen Träger“, so Gietl. Auf diese Weise können etwa vor einem Unternehmensverkauf bestehende Pensionszusagen aus der Bilanz des Unternehmens entfernt werden. Alle Formen der Auslagerung erfordern jedoch, dass die Pensionszusagen voll ausfinanziert sind. Wozu das Unternehmen in den meisten Fällen viel Geld aufbringen muss.

Um mehr Klarheit über die wahren Werte zu bekommen, die hinter Pensionszusagen stecken, rät Gietl kapitalstarken Unternehmen dazu, diese in der Handelsbilanz zu berücksichtigen. Anders als in der Steuerbilanz können die Rückstellungen hier mit ihrem richtigen Wert angesetzt werden. Das erfordert zwar zwei verschiedene versicherungsmathematische Gutachten für die Steuer- und für die Handelsbilanz und führt zu unterschiedlichen Werten. Doch dürfte ein kapitalkräftiges Unternehmen den durch die Höherbewertung der Rückstellungen verminderten Bilanzgewinn durchaus verkraften, wenn dafür das Risiko von Finanzierungslücken geschlossen wird.

Einen positiven Schritt in Richtung einer reelleren Bewertung von Pensionsrückstellungen tut derzeit auch der Gesetzgeber. Sollte der Entwurf des für 2009 geplanten Bilanzmodernisierungsrechts (BilMoG) in vorliegender Form in Kraft treten, können bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen auch zukünftige Entwicklungen wie etwa Lohnsteigerungen berücksichtigt werden. Soweit aus den neuen Bewertungsvorgaben Erhöhungen der Pensionsrückstellungen resultieren, können diese in der Bilanz über mehrere Jahre verteilt werden – was die neuen Vorschriften einerseits wieder verwässert, andererseits aber für weniger kapitalstarke Unternehmen die Gefahr der Überschuldung verringert.

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