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Neue Bilanzierungsregeln


Die Modernisierung des Bilanzrechts soll die Handelsbilanz internationalen Standards angleichen, dabei aber den Bilanzierungsaufwand verringern.

Es ist schon ein rechtes Wortungetüm, mit dem das Ressort von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Wirtschaftswelt bereichert: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz oder kurz BilMoG heißt die Neukreation, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten wird. Und so lang wie das Wort, so groß sind seine Auswirkungen, denn mit dem BilMoG steht die umfangreichste Modernisierung des Handelsbilanzrechts seit 1985 an.

Vor allem soll das BilMoG die Aussagekraft der Jahresabschlüsse nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) verbessern und insbesondere mittelständische Unternehmen damit dem Druck entheben, internationale Rechnungsstandards anzuwenden. „Die Bilanzierungsregeln nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) sind sehr komplex, erfordern einen hohen Zeitaufwand und machen den Jahresabschluss dementsprechend teuer“, erläutert Armin Weber, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Ecovis. „Außerdem sind die IFRS-Standards eher auf kapitalmarktorientierte Unternehmen und das Informationsbedürfnis von Investoren zugeschnitten.“

Anders darum der Ansatz beim neuen BilMoG. Mit ihm baut der Gesetzgeber das bewährte deutsche HGB­Bilanzrecht zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig sein soll, in der Praxis aber wesentlich einfacher zu handhaben ist. So bleibt es dabei, dass die HGB-Bilanz auch Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Bemessung der Ausschüttung ist.

Insbesondere folgende Änderungen sollen die Aussagekraft des Jahresabschlusses künftig verbessern:

Ein weiteres Ziel des BilMoG ist die Entlastung der Unternehmen von Bilanzierungsaufwand. Konkret bedeutet das: Einzelkaufleute, die 500.000 Euro beim Umsatz und 50.000 Euro beim Gewinn pro Jahr nicht über Buchführungspflichten befreit. Für die Größenklassen, nach denen sich die Informationspflichten der Unternehmen richten, gelten um rund 20 Prozent höhere Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse, als in Paragraph 267 HGB festgelegt. „Es kommen damit erheblich mehr Unternehmen in den Genuss der Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften“, so Gernot Potz, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Ecovis.

Geringere Abschlusskosten
Kleine Kapitalgesellschaften brauchen beispielsweise ihren Jahresabschluss nicht mehr von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen und müssen nur die Bilanz, nicht aber die Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen. Mittelgroße Kapitalgesellschaften können auf eine Reihe von Angaben verzichten, die große Kapitalgesellschaften machen müssen. „Durch die Befreiung von der Bilanzierung und durch die verschiedenen Erleichterungen für größere Unternehmen rechnet der Gesetzgeber in der Summe mit ­einer Senkung der Kosten für Buchführung, Abschlusserstellung sowie Abschlussprüfung und Offenlegung von über einer Milliarde Euro pro Jahr“, ergänzt Ecovis-Experte Potz.

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