Für die Finanzierung der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gelten neue Regeln. Nun werden auch die zu sichernden Anwartschaften jeweils im Jahr einer Insolvenz durch die Umlage aller Unternehmen finanziert. Für Renten war dies bisher schon der Fall.
Die so bis Ende 2005 aufgelaufenen „Altlasten” von rund 2,2 Milliarden Euro sollen nun die in der PSV versicherten Arbeitgeber bezahlen, die für das Wirtschaftsjahr 2004 eine Meldung abgeben mussten und damit für 2005 beitragspflichtig waren, sofern sie auch 2007 noch dem PSV angehörten. Alle anderen Arbeitgeber werden nicht herangezogen.
„Wegen der willkürlichen Stichtagsregelung, die darüber entscheidet, wer unter die Nachfinanzierungspflicht fällt und wer nicht”, hält Ecovis-Vorstand Dr. Josef Gietl die Nachforderungsbescheide für anfechtbar. Den betroffenen Unternehmen empfiehlt er, „auf alle Fälle die von der PSV ergangenen Nachforderungsbescheide durch Widerspruch offen zu halten.”
59.000 Arbeitgeber zur Kasse gebeten
Ende Januar hatte der PSV 59.000 Arbeitgebern so genannte Einmalbeitragsbescheide versandt. Grundsätzlich können die Nachfinanzierungen auf 15 Jahre verteilt werden, es sei denn, die Jahresraten machen weniger als 50 Euro aus.
Bis zum Ende April 2007 hätten etwa 15.800 Arbeitgeber ihre komplette Nachzahlung geleistet. Das brachte, so der PSV, bis dato 691 Millionen Euro. Damit seien die übernommenen Anwartschaften zu 35 Prozent mit Kapital bedeckt.
Hohes Schadenniveau
Das Insolvenzgeschehen hat sich nach Einschätzung des PSV 2006 weiter beruhigt, die Schadenentwicklung bleibe aber auf hohem Niveau. Für 2006 betrug der Beitragssatz 3,1 (4,9) Promille und lag damit über dem Durchschnitt für die bisherigen 32 Geschäftsjahre von 2,6 Promille.
Wie der PSV mitteilt, war er 2006 von 517 (580) Insolvenzen betroffen. Da es sich dabei anders als im Vorjahr nicht um außergewöhnliche Großinsolvenzen handelte, sank die Zahl der Versorgungsberechtigten auf 13.838 (29.371) Versorgungsempfänger und 13.092 (26.983) Anwärter mit unverfallbaren Anwartschaften.
Der voraussichtliche Leistungsaufwand für die 2006 übernommenen Rentenfälle wird mit 367 (874) Millionen Euro angegeben. Hinzu kamen der Leistungsaufwand aus Umwandlungsfällen mit 367 (393) Millionen Euro, der Leistungsaufwand für Rentenanpassungen aufgrund von Wertsicherungsklauseln und aus Anwartschaftsabfindungen und Spätschäden mit wiederum 19 Millionen Euro, so dass der Bruttoaufwand damit 753 Millionen Euro erreicht. Im Vorjahr waren es 1,294 Milliarden Euro.
Wenige zahlen fast alles
Ende 2006 waren 64.696 (59.636) Arbeitgeber mit Insolvenzsicherungs-pflichtiger betrieblicher Altersversorgung PSV-Mitglied. Insgesamt stehen 9,6 (8,7) Millionen Versorgungsberechtigte unter Insolvenzschutz.
Die Neuzugänge von unsaldiert 7.570 (6.534) waren besonders Arbeitgeber, die aus Entgeltumwandlungs-Zusagen über rückgedeckte Gruppen-Unterstützungskassen und Pensionsfonds Insolvenzsicherungs-pflichtig geworden sind.
Den Angaben zufolge brachten rund sieben Prozent der Mitglieder 90 Prozent aller Beiträge auf. Dabei seien die Mitgliedsunternehmen mit hoher insolvenzpflichtiger bAV unterproportional am Schaden und der Zahl der Insolvenzen beteiligt.
Monika Lier (aus VersicherungsJournal.de)
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