Der Betriebsprüfer ist skeptisch. Über vier Jahre hatte sich die Zentrale eines Logistikunternehmens von ihren ausländischen Tochtergesellschaften Managementleistungen in Höhe von insgesamt 800.000 Euro bezahlen lassen – aber die Berechnungsgrundlagen leuchten dem Finanzbeamten nicht ein. Auf 400.000 Euro summieren sich die strittigen Punkte. Und für diesen Betrag droht nun eine Steuernachforderung.
Zunehmende internationale Aktivitäten bringen Vorteile, haben aber auch Tücken. Während jenseits der Grenzen oft günstigere Steuerbedingungen locken, werden Lieferungen und Leistungen zwischen Zentrale und Auslandsstandorten nicht selten zu Verrechnungspreisen (Transfer Pricing) abgerechnet, die den Argwohn der Finanzbeamten wecken: Wurden verdeckte Gewinne ausgeschüttet durch zu billige Lieferungen einer Tochterfirma oder zu teure Lieferungen der Zentrale? Kam es zu verdeckten Einlagen durch zu teure oder zu billige Lieferungen einer Tochter oder der Zentrale?
„Im Nachhinein ist es schwer, das alles zu dokumentieren“, warnt Prof. Peter Lüdemann, Vorstand von Ecovis. Für Verrechnungspreise wird aber bereits seit 2003 eine verschärfte Dokumentation verlangt (Paragraf 90 Absatz 3 der Abgabenordnung). „In der ersten Betriebsprüfungsrunde ist die Finanzverwaltung noch recht kulant“, sagt Lüdemann, „doch in der nächsten Runde wird es schärfer.“
Auch Geschäftschancen und damit potenzielle künftige Gewinne werden nun einbezogen, zum Beispiel bei Forschungs- und Entwicklungsleistungen. „Schlummernde Risiken“ sind das für Lüdemann. Eine komplette, laufende Dokumentation über den gesamten Prozess hinweg hält er darum für unentbehrlich. Für mittelständische Unternehmen dürfte ein auf sie zugeschnittenes Transfer-Pricing-System am sinnvollsten sein.
Ob eine Firma diese komplexe Aufgabe selbst erledigt oder sie vielleicht komplett auf externe Experten überträgt, ist vom Einzelfall abhängig. Ecovis bietet alle Stufen an und schult bei Bedarf die Mitarbeiter. Die Betriebsprüfer bekommen alle benötigten Daten übersichtlich auf einer CD-ROM. „Noch größer werden die wirtschaftlichen Vorteile, wenn die für verschiedene Zwecke – Buchhaltung, Transfer-Pricing-Dokumentation, Controlling – benötigten Daten nur einmal erhoben und in einem Zug für alle drei Systeme verwendet werden“, sagt Sandra Merklein, Steuerberaterin und Rechtsanwältin bei Ecovis.
FAZIT
Bei Verrechnungspreisen zwischen einer deutschen Unternehmenszentrale und ihren ausländischen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen können hohe Steuernachforderungen drohen. Transfer Pricing erfordert deshalb eine exakte, laufende Dokumentation.
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