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Aktuelle Themen

Alles andere als gerecht


Wann ist eine Besteuerung angemessen und fair? Und wie steht es da mit den aktuellen Steuerreformen? Versuch einer Antwort.


Was gerecht ist, darüber gehen die Meinungen oft auseinander – zumal wenn es um Steuern und Abgaben geht. Wer mehr leistet, soll nicht dafür bestraft werden, sagen die einen. Jeder soll ein menschenwürdiges Leben führen können, sagen die anderen, was eine gewisse Umverteilung von oben nach unten bedeutet. Die große Mehrheit der Bundesbürger plädiert für den Spagat zwischen Leistungs- und Solidaritätsprinzip, wie eine jüngst im Magazin „Geo“ veröffentlichte Studie zeigt: Einerseits finden es 86 Prozent der Befragten gerecht, „dass man das behält, was man durch Arbeit verdient hat, auch wenn das heißt, dass einige reicher sind als andere“. Zugleich sprechen sich fast ebenso viele dafür aus, „dass die Menschen das bekommen, was sie zum Leben brauchen, auch wenn die Besserverdienenden dafür etwas von ­ihrem Einkommen abgeben müssen”. Das heißt, die Mehrheit der Steuerzahler müsste das deutsche Einkommensteuersystem mit seinem Progressionstarif eigentlich als gerecht empfinden. Tatsächlich aber sorgt das Dickicht an immer wieder geänderten Detailvorschriften hinsichtlich der Bemessungsgrundschon fair behandelt, wenn die Unberechenbarkeit der Steuergesetzgebung grundlegende Planungen über den Haufen wirft und die zunehmende Komplexität die Bürokratiekosten in die Höhe treibt“, sagt Daniela Sterzing, Steuerberaterin bei Ecovis.


Unfair behandelt dürften sich auch viele Steuerbürger fühlen, die ein Unternehmen oder eine Immobilie zu vererben haben. Ganze fünf Jahre Zeit hat sich der Gesetzgeber für die Erbschaftsteuerreform genommen, fünf Jahre, in denen er die Bürger im Unklaren gelassen hat, statt für verlässliche Rahmenbedingungen zu ­sorgen. „Damit wurde so mancher Familie das Risiko der Fehlallokation von privatem und unternehmerischem Vermögen aufgebürdet“, kritisiert Ecovis-Steuerberater Kay Uwe Leonhardt. „Ein solch langes Hinschieben von Verantwortung ist keine Basis, um ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinen Bürgern aufzubauen.“ Gerechtigkeit erfordert klare und verlässliche Regeln, an denen man sich orientieren kann. Dass es daran mangelt, zeigen auch die vielen Steuerverfahren. Leonhardt wundert es daher nicht, „dass viele steuerehrliche Bürger das Gefühl haben, dass der Staat ihnen immer tiefer in die Taschen greift, während die Unternehmen und Privatpersonen, die sich teuren Expertenrat leisten können, alle gegebenen Mög­lichkeiten nutzen, um dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen“. Zwar wurde mit der Abschaffung der Verlustzuweisungsmodelle, mit denen sich Spitzenverdiener arm rechnen und so ihre Steuerlast kräftig drücken konnten, ein Stein des Anstoßes beseitigt. Dafür liefert die Streichung der Pendlerpauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer neuen Zündstoff. Gerade einmal acht Monate war die Kürzung in Kraft, da kamen dem Bundesfinanzhof schon so starke Zweifel an ihrer Verfassungsmäßigkeit, dass er sie mit einem Eilbeschluss praktisch erst einmal ausgesetzt hat. Wie andere Maßnahmen des Steueränderungsgesetzes 2007 soll die Beschneidung der Pendlerpauschale „einen spürbaren Beitrag zur Stabilisierung des Steueraufkommens leisten“, bekannte das Bundesfinanzministerium ganz offen.


Ein Paradebeispiel dafür ist die kommende Unternehmensteuerreform, die den Standort Deutschland im Wettbewerb um die mobilen Steuerquellen wieder attraktiver machen soll. Die niedrigeren Steuersätze werden jedoch mit eklatanten Verstößen gegen das Prinzip der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit erkauft. Dieses verfassungsrechtlich verankerte Gerechtigkeitsgebot besagt: Wer wirtschaftlich gleich leistungsfähig ist, muss auch gleich besteuert werden. Und: Wer wirtschaftlich besser (schlechter) gestellt ist, muss steuerlich stärker ­(weniger) belastet werden. Ferner leitet sich daraus das Nettoprinzip ab: Eine leistungsfähigkeitsgerechte Besteuerung muss durch die Erwerbstätigkeit veranlasste Aufwendungen zum Abzug zulassen und eine vollständige Verrechnung von Verlusten ermöglichen.


Und genau da steckt der Pferdefuß: Zur Gegenfinanzierung der Steuertarifsenkung werden der Abzug von Zinsen als Betriebsausgaben und die Verlustverrechnung eingeschränkt; zur Stabilisierung des kommunalen Steueraufkommens werden auch Mieten, Leasingraten und Lizenzkosten dem Gewerbeertrag hinzugerechnet. „Die Folgen sind ausgesprochen ungerecht“, erklärt Leonhardt. Von der Tarifsenkung profitieren nach dem Urteil der Kölner Steuerprofessorin Dr. Johanna Hey vor allem gut verdienende Unternehmen, während die Nachteile der Gegenfinanzierung die Firmen treffen, denen es ohnehin wirtschaftlich schlecht geht. „Und die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer belasten“, so Steuerberaterin Sterzing, „vor allem kleinere Gewerbetreibende, die auf Fremdfinanzierung angewiesen sind oder – wie Einzelhändler – hohe Mieten zahlen.“


Damit, befürchtet Sterzing, „wird sich der bei vielen Bürgern herrschende Eindruck verstärken, dass sich die Politik nicht – wie einer Demokratie angemessen – um die Probleme der meisten Menschen kümmert, sondern unter dem Druck von Gruppen mit starker Lobby nur Scheinreformen veranstaltet. Das aber wird die Steuermoral weiter schwächen.”



FAZIT

Ob die Bürger Steuern als gerecht empfinden, hängt nicht nur von materiellen Kriterien ab, sondern auch vom Grad der Transparenz und Verlässlichkeit der Steuergesetzgebung. Die Unternehmensteuerreform enttäuscht auf der ganzen Linie.



Wegweiser zur Steuergerechtigkeit

Das Bundesverfassungsgericht hat folgende Kriterien für die Bestimmung der steuerlichen Leistungsfähigkeit definiert:


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