Steuerrecht ab 2007:Ausblick auf die Erbschaftsteuer- und Unternehmensteuerreform
Ansparabschreibung: Verbesserungen für kleine Unternehmen
Kleine Betriebe werden schon heute durch die Möglichkeit zur Bildung einer Gewinn mindernden Rücklage für spätere Investitionen gefördert. Die Höchstgrenze für diese Ansparabschreibung nach § 7g EStG lag bislang bei 154.000 Euro. Im Gespräch ist u. a. eine Erhöhung auf 200.000 Euro.
Degressive Abschreibung: Abschaffung geplant
Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung, mit der sich Investitionen schneller Gewinn senkend auswirken, soll es künftig nicht mehr geben. Die degressive Abschreibung beträgt derzeit noch das Dreifache der linearen Abschreibung, maximal 30 Prozent.
Erbschaftssteuer: Produktivvermögen besser gestellt
Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht tritt voraussichtlich im April 2007 in Kraft. In der Übergangszeit zwischen dem 1. Januar 2007 und der Verkündung des Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge ist eine Wahlmöglichkeit zwischen dem alten und neuen Erbschaftsteuerrecht vorgesehen. Die Finanzverwaltung erwägt, die Wahlmöglichkeit nicht für Schenkungen, sondern nur für Erbfälle zu gewähren.
Bei der Erbschaftsteuer ist die Einführung eines Stundungs- und Abschmelzungsmodells geplant. Für jedes Jahr, in dem der vererbte Betrieb weitergeführt wird, sinkt demnach die Steuerlast auf das produktive Betriebsvermögen um ein Zehntel. Nach zehn Jahren wäre dieser Teil des Vermögens somit vollständig von der Erbschaft- beziehungsweise Schenkungssteuer befreit. Das gilt jedoch nur dann, wenn das Unternehmen gemessen an Kriterien wie Umsatz, Auftragsvolumen oder Zahl der Mitarbeiter in einem vergleichbaren Umfang fortgeführt wird.
Betriebliches Bargeld und Bankguthaben, aber auch Wertpapiere und vermietete Grundstücke fallen nicht unter diese Vergünstigung. Nachteile drohen, wenn die Stundungsregelung nicht greift. Denn den Sonderfreibetrag in Höhe von 225.000 Euro, die Tarifbegrenzung und den 35-prozentigen Bewertungsabschlag soll es künftig nicht mehr geben. Kleinere Betriebsvermögen unter 100.000 Euro sind nicht steuerpflichtig.
Gewerbesteuer: Komplette Neuordnung
Die Gewerbesteuermesszahl soll von 5,0 auf 3,5 Prozent gesenkt werden. Gleichzeitig aber verändern sich die Bestimmungen für Hinzurechnungen der Dauerschuldzinsen, die bislang auf 50 Prozent festgelegt waren. Bei der Unternehmensteuerreform ist geplant: Sämtliche Schuldzinsen sowie die Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Lizenzzahlungen und Leasingraten dem Gewinn aus Gewerbebetrieb zu 25 Prozent hinzu zu addieren, soweit sie über dem Freibetrag von 100.000 Euro liegen. Die Gewerbesteuer soll nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar sein. Einzelunternehmen und Mitglieder von Personengesellschaften können allerdings künftig das 3,8-fache – statt bisher das 1,8-fache – des Gewerbesteuermessbetrags mit der Einkommensteuer verrechnen.
Kleinbetragsrechnungen
Zum 1. Januar 2007 wird die Grenze für so genannte Kleinbetragsrechnungen von 100 Euro auf 150 Euro angehoben. Mit der Erhöhung des Rechnungsbetrags ist eine Vereinfachung vor allem bei kleinen Barumsätzen verbunden. Kassenbons bis zu einem Gesamtbruttobetrag von 150 Euro berechtigen somit zum Vorsteuerabzug, wenn Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie der Nettobetrag und der darauf entfallende Steuersatz angegeben sind.
Körperschaftsteuer: Steuersatz sinkt
Die Körperschaftsteuer insbesondere für GmbHs und AGs sinkt von 25 auf 15 Prozent. Das führt – berücksichtigt man die zu zahlende Gewerbesteuer – dazu, dass Gewinne der Kapitalgesellschaften durchschnittlich nur noch mit insgesamt 29,8 statt bisher 38,7 Prozent besteuert werden.
Personengesellschaften: Weniger Steuern
Bei bilanzierenden Personengesellschaften sollen einbehaltene Gewinne künftig nur mit 28,25 Prozent besteuert werden. Im Falle der späteren Ausschüttung aber wird wie bei Dividenden eine Nachversteuerung fällig.
Die Unternehmensteuerreform tritt weitest gehend ab dem 1. Januar 2008 in Kraft.
Transparenz unternehmensbezogener Daten
Ab 2007 werden Mittelständler mit einer strengeren Publizitätspflicht konfrontiert. Der Gedanke dahinter: Ist das persönliche Haftungsrisiko eines Unternehmers begrenzt, dann sollten Gläubiger und Geschäftspartner zumindest durch ausreichende Informationen über die Firma geschützt werden. Die betroffenen Firmen sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse online an den elektronischen Bundesanzeiger zu übermitteln.
Künftig werden alle veröffentlichungspflichtigen Informationen zudem in einer neuen Datenbank, dem elektronischen Unternehmensregister (eUR), für jedermann abrufbar sein. Kleinere Gesellschaften müssen ihre Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nicht offen legen, und mittelgroße Firmen dürfen einzelne Posten des GuV-Schemas immerhin zum Rohergebnis zusammenfassen, so dass Außenstehende aus diesen Daten keine Details über das Unternehmen erkennen können.
Wer die Offenlegung verweigert, muss allerdings künftig verstärkt mit Sanktionen rechnen. Ab 2007 werden fehlende Unterlagen automatisch Maßnahmen des Bundesamtes für Justiz auslösen. Dann müssen Unternehmer mit einem wiederholten Ordnungsgeld von jeweils bis zu 25.000 Euro rechnen.
|
ECOVIS Hotline: 01805/ ECOVIS (=01805/ 326847) - 14 Cent/ Min. (aus dem Festnetz der Dt. Telekom AG, Handykosten können abweichen) |
|
Die wichtigsten Reformpläne im Überblick:
