Besuch von der Behörde
Der Fiskus prüft immer intensiver, ob Unternehmer die Regeln des komplizierten Steuerrechts einhalten – da ist es wichtig, gut gewappnet zu sein.
Jeder kennt das Phänomen. Wer nach einem abendlichen Restaurantbesuch in eine Polizeikontrolle gerät, wird etwas nervös – auch wenn man nur Mineralwasser getrunken und die Verkehrsvorschriften beachtet hat. Ähnlich fühlen sich mitunter Unternehmer, die sich mit einem Besuch des Betriebsprüfers oder gar der Steuerfahndung konfrontiert sehen. „Der Adrenalinspiegel steigt, auch wenn der Unternehmer sein Rechnungswesen nach bestem Wissen und Gewissen geführt hat“, sagt Lutz Friedenberger, Steuerberater bei Ecovis.
Gründe für diese Verunsicherung gibt es genug. So ist das deutsche Steuerrecht so kompliziert wie kaum anderswo auf der Welt und es wird immer noch undurchsichtiger. Jüngstes Beispiel dafür ist die Unternehmensteuerreform, die in einigen Bereichen wieder nur für Fachleute nachvollziehbar ist. Zusätzliche Beratungskosten und ein Mehr an Verwaltungsaufwand entstehen den Steuerpflichtigen zudem durch fehlerhafte Entscheidungen der Finanzverwaltung. Erst im vergangenen Jahr ist die Zahl der Einsprüche von 4,5 Millionen in 2005 auf ein neues Rekordhoch von 5,9 Millionen gestiegen. Und in zwei Dritteln der Fälle fielen die Entscheidungen zu Ungunsten der Finanzbehörden aus.
Fehler aber sucht der Fiskus nach wie vor in erster Linie bei den Steuerpflichtigen. So nimmt die Zahl der Betriebsprüfungen seit Jahren beständig zu, und die Behörden nehmen mithilfe der EDV immer größere Datenmengen unter die Lupe. „Gerade kleine Unternehmen und Selbstständige werden verstärkt geprüft, letztlich resultieren daraus aber nur in sehr begrenztem Umfang Nachzahlungen“, so Jana Böttcher, Ecovis- Steuerberaterin.
Doch Mittelständler müssen sich sogar gegen noch schwerere Geschütze wappnen. Denn Schwerpunktstaatsanwaltschaften, ursprünglich entstanden als Ermittlungsinstitute gegen Umsatzsteuerkarusselle und Scheingeschäfte, dehnen ihre Ermittlungen häufig auch auf ehrliche Steuerzahler aus. Die Crux dabei: Gerade bei grenzüberschreitenden Geschäften sind Fehler allein vielleicht schon infolge einer falschen Interpretation der Bestimmungslandregeln schnell gemacht. Häufig genug sind zudem per Strafbefehl verhängte Nachzahlungen gar nicht berechtigt. „Dann liegt es bei dem Unternehmen, per Gerichtsverfahren seine Unschuld zu beweisen“, ergänzt Böttcher. Diesen Weg aber scheuen viele Unternehmen schon deshalb, weil sie sich in der Loka
FAZIT
Der Fiskus intensiviert seine Bemühungen, mittelständische Betriebe immer häufiger und noch effektiver zu prüfen. Zunehmend droht dabei auch die Auseinandersetzung mit Steuerfahndern und Staatsanwälten. Wer seine Rechte wahren will, ist auf professionellen Beistand angewiesen.
Checkliste Steuerfahndung
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ECOVIS Hotline: 01805/ ECOVIS (=01805/ 326847) - 14 Cent/ Min. (aus dem Festnetz der Dt. Telekom AG, Handykosten können abweichen) |
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