Zum Jahresbeginn kommt Bewegung in eine Geschichte, die rund 59.000 Unternehmen betrifft und die im Januar 2007 begonnen hat. Im Dezember des letzten Jahres hat die Ecovis gegen den Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) Köln Verfassungsbeschwerde eingelegt. Gegenstand ist eine umstrittene Stichtagsregelung, mit der Unternehmen zusätzlich zur Kasse gebeten werden sollen.
Durch die Umstellung der Finanzierung vom bisherigen Umlageverfahren auf Kapitaldeckung ist beim PSVaG eine Deckungslücke von 2,2 Milliarden Euro entstanden. Da für die Anwartschaften der vergangenen 20 Jahre kein Kapitalstock aufgebaut wurde, sollen die Mitgliedsunternehmen nun durch eine einmalige Nachzahlung für die Altlast aufkommen. Je nach Größe des Unternehmens und der Anzahl der Mitarbeiter geht es dabei in vielen Fällen um sechsstellige Beträge.
Zu beanstanden ist die umstrittene Stichtagsregelung, mit der der PSVaG festgelegt hat, welche Unternehmen für die Deckungslücke zur Kasse gebeten werden. Diese Stichtagsregelung ist willkürlich und verstößt nach Ansicht von Ecovis gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 Grundgesetz. Der neue Paragraph 30 i des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung legt nämlich fest, dass nur Unternehmen nachzahlen müssen, die für das Wirtschaftsjahr 2004 eine Meldung beim PSVaG abgegeben haben. Damit sind diese Unternehmen durch den neuen Paragraphen 30 i eklatant benachteiligt. Denn alle anderen bleiben verschont.
Betroffenen Firmen rät Ecovis, noch Widerspruch gegen den Einmalzahlungsbescheid bis Mitte Januar einzulegen. Die Widerspruchsbescheide sollten über eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht offen gehalten werden
Zur Erklärung: Der PSVaG ist eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung. Im Falle einer Insolvenz übernimmt er die Versorgung aller Arbeitnehmer, die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben. Firmenchefs, die ihren Mitarbeitern über einen Pensionsfonds, eine Pensions- oder Unterstützungskasse Zusagen gemacht haben, müssen dafür jährlich Beiträge entrichten.
Für Rückfragen zu diesem Thema stehen Ihnen die Experten bei Ecovis jederzeit gern zur Verfügung: E-Mail
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