Knifflige Steuerkalkulation
Mit der Unternehmensteuerreform erfordert die Entscheidung zwischen Leasing und Kredit bei der Investitionsfinanzierung genaues Rechnen.
Bisher war alles ganz einfach: Ertragsteuerlich machte es keinen Unterschied, ob eine Investition per Darlehen oder Leasing finanziert wurde. Bei der Gewerbesteuer war Leasing im Vorteil, weil Dauerschuldzinsen für Darlehen zur Hälfte dem Gewerbeertrag hinzugerechnet wurden.
Mit der Unternehmensteuerreform wird die Frage „Leasing oder Kredit?“ jedoch kniffliger. Zwar werden die meisten Firmen beim Kredit wie beim Leasing ihre Finanzierungskosten bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer nach wie vor voll als Betriebsausgaben abziehen können, weil sie nicht unter die neue Zinsschrankenregelung fallen. Diese gilt nur für Unternehmen, deren Zinsaufwendungen eine Million Euro übersteigen. Dann können sie die Zinsaufwendungen nur bis zur Höhe des Zinsertrags und darüber hinaus nur noch bis zu 30 Prozent des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) absetzen. Jenseits dieser Schranke könnte eine Leasingfinanzierung ertragsteuerlich attraktiv sein. „Richtig kompliziert wird es nach neuem Recht jedoch für alle Gewerbesteuerzahler“, sagt Helmut Fritzsch, Steuerberater bei Ecovis. Denn neben Schuldzinsen (kurz- und langfristige) und den Gewinnanteilen stiller Gesellschafter sind dem Gewerbeertrag auch Mieten, Pachten und Leasingraten hinzuzurechen, für Immobilien zu 75 Prozent sowie für bewegliche Wirtschaftsgüter zu 20 Prozent (jeweils als Pauschalsatz für den Zinsanteil).
All diese Hinzurechnungsposten sind zunächst zu addieren. Liegt die Summe unter dem Freibetrag von 100.000 Euro, bleiben Kreditzinsen und Leasingraten von der Gewerbesteuer verschont. Investitionsdarlehen werden also tendenziell attraktiver als bisher. Wenn der Freibetrag überschritten wird, sind 25 Prozent des überschießenden Betrags dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen. „Das heißt: Wer den Freibetrag ausgeschöpft hat und zum Beispiel einen Firmenwagen oder eine Maschine anschaffen will, muss genau rechnen, um die Gewerbesteuerbelastung von Leasing- kontra Kreditfinanzierung vergleichen zu können“, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Kay Porath.
Bei Personengesellschaften ist überdies zu berücksichtigen, dass die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer angerechnet werden kann. Ins Kalkül zu ziehen ist zudem, dass Leasing bessere Bilanzrelationen ermöglicht und der Leasingnehmer zusätzliche Serviceleistungen seines Leasinggebers in Anspruch nehmen kann, die ihn entlasten.
FAZIT
Die Frage, ob Leasing oder ein Investitionskredit steuerlich günstiger ist, lässt sich ab 2008 nicht mehr pauschal, sondern nur noch im konkreten Einzelfall beantworten. Dabei beraten wir Sie gern.
Worüber wir reden sollten
|
ECOVIS Hotline: 01805/ ECOVIS (=01805/ 326847) - 14 Cent/ Min. (aus dem Festnetz der Dt. Telekom AG, Handykosten können abweichen) |
|
