Vorteilhafter FinanzierungsmixUnternehmen, die Leasing und Forfaitierung innovativ kombinieren, können Steuern sparen und darüber hinaus ihr Finanzierungsvolumen erhöhen.
Leasing boomt. Ob Fuhrpark, IT- und Büroausstattung oder Produktionsanlagen – ein Unternehmen muss heute die Wirtschaftsgüter, die es nutzt, nicht zwangsläufig auch besitzen. Für kleine und mittlere Unternehmen spielt Leasing mittlerweile im Finanzierungsmix eine ebenso wichtige Rolle wie der klassische Investitionskredit. Über die Hälfte der fremdfinanzierten Ausrüstungsinvestitionen, so der Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen, wird heute durch Leasing realisiert. „Weil Leasing nicht als Fremdkapital gilt und bilanzneutral ist, kann es zur Verbesserung der Eigenkapitalquote und damit der Ratingnote beitragen“, erklärt Peter Knop, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis. „Außerdem schont Leasing die liquiden Mittel und ist bei Berücksichtigung der steuerlichen Komponenten häufig deutlich günstiger als ein Kredit.“ Ecovis hat die ohnehin lange Liste der Vorzüge des Leasings um eine innovative Variante erweitert. In Kombination mit einer weiteren Finanzierungsform, der Forfaitierung, können vor allem größere Mittelständler in noch höherem Maße profitieren als nur mit Leasing allein. Im Prinzip funktioniert das wie folgt: Der Unternehmer gründet eine doppelstöckige GmbH & Co. KG, bei der die obere Gesellschaft eine Holdingfunktion übernimmt und diese sich an einer untergeordneten KG (Besitzgesellschaft) als Kommanditist beteiligt. Weiter beteiligt sich die Holdinggesellschaft noch an einer Betriebs-GmbH (Betriebsgesellschaft). „Wichtig dabei ist“, erklärt Kurt-Matthias Werner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt bei Ecovis, „dass die steuerlichen Ergebnisse auf die oberste Ebene zurückgereicht werden können und der Unternehmer damit seine Gewinne mindern kann.“ In die Besitzgesellschaft bringt das Unternehmen seine Maschinen und Anlagen ein. Sie arbeitet dann praktisch wie ein Leasinganbieter, der die Wirtschaftsgüter an die Betriebsgesellschaft verleast. Die zu erwartenden Leasingzahlungen bei der Besitzgesellschaft werden im Wege der Forfaitierung an eine Bank oder Sparkasse verkauft. Mit den Erlösen daraus können die Anlagen finanziert werden. Eine zentrale Stellschraube bei einer solchen Konstruktion sind die Leasingraten. Sie müssen so bemessen sein, dass die Einnahmen aus den Leasingverträgen geringer sind als die Abschreibungen auf die jeweiligen Leasingobjekte. „Besonders durch die hohen Anfangsverluste lässt sich die Steuerprogression des Unternehmers erheblich beeinflussen“, ergänzt Knop. „Und da alle drei, vier oder fünf Jahre neue Maschinen oder Computer angeschafft werden, lässt sich der Steuereffekt wie bei einem rollierenden Verfahren wiederholen.“ Entsprechend aufgestellte Unternehmen profitieren aber nicht nur in steuerlicher Hinsicht, sondern weit darüber hinaus: Weil hochwertige Maschinen und Anlagen in eine rechtlich selbstständige andere Gesellschaft ausgelagert sind, können sie im Insolvenzfall der Betriebsgesellschaft auch nicht zur Haftung herangezogen werden. „Außerdem erweitert sich durch die Forfaitierung der Leasingraten das Finanzierungsvolumen der Firmengruppe, sodass im Idealfall keine teuren Kredite in Anspruch genommen werden müssen“, so Peter Knop.
FAZIT
Durch die innovative Kombination von Leasing und Forfaitierung können Personengesellschaften ihren Gewinn mindern und damit Steuern sparen. Voraussetzung sind unter diesem Aspekt gestaltete Leasingraten. Durch die zu erwartenden Änderungen aufgrund der Unternehmensteuerreform 2008 sollte die Konstruktion jedoch nochmals genau geprüft werden.
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