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Aktuelle Themen

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz


das Bundesministerium der Justiz hat am 8. November 2007 einen Referentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) veröffentlicht. Mit der Reform will die Bundesregierung die handelsrechtlichen Rechnungslegungsbestimmungen aktualisieren, um die deutschen Rechnungslegungsgrundsätze im Vergleich zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) wettbewerbsfähig zu machen. Gleichzeitig bezieht das Gesetz europäische Vorgaben mit ein.

Im Vordergrund der Reform stehen die Deregulierung und Kostensenkung insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Das Vorhaben fügt sich ein in die Initiative der Bundesregierung, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger von überflüssiger Bürokratie und den damit verbundenen Kosten zu entlasten, um so Innovations- und Investitionskräfte freizusetzen.

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über wesentliche Eckpunkte der Modernisierung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften.

Lockerung von Größenklassen und Offenlegungsvorschriften



Verbesserte Aussagekraft der HGB-Abschlüsse
Das modernisierte HGB-Bilanzrecht ist die Antwort auf die International Financial Accounting Standards (IFRS), die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden. Die IFRS sind auf kapitalmarktorientierte Unternehmen zugeschnitten; dienen also dem Informationsbedürfnis von Finanzanalysten, berufsmäßigen Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmern.

Die weit überwiegende Anzahl der rechnungslegungspflichtigen deutschen Unternehmen nimmt den Kapitalmarkt aber gar nicht in Anspruch. Es ist deshalb nicht zu rechtfertigen, alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmen auf die kostenintensiven und hochkomplexen IFRS zu verpflichten. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wählt deshalb einen anderen Ansatz: Es baut das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist. Insbesondere bleibt es dabei, dass die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung ist.

Nachfolgend geben wir Ihnen eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses.

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens, wie etwa Patente, werden nach dem neuen Gesetz aktivierbar sein. Der aktivierte Betrag wird allerdings nicht für Gewinnausschüttungen zur Verfügung stehen.

Finanzinstrumente wie Aktien oder Schuldverschreibungen, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden nach der neuen Fassung des HGB zum Zeitwert bewertet. Wertänderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zudem wird die Bildung von Bewertungseinheiten zum Ausgleich gegenläufiger Zahlungsströme aus Vermögensgegenständen, Schulden und schwebenden Geschäften bei vergleichbaren Risiken explizit vorgeschrieben. Für mittelständische Unternehmen, die bereits Derivate nutzen, besteht die Gefahr, dass sich hieraus in Zukunft auch Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung geben. Hiervon wären insbesondere auch größere Familienunternehmen betroffen.

Rückstellungen werden der Abzinsung unterliegen. Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen sollen auch zukünftige Entwicklungen wie etwa Lohnsteigerungen berücksichtigt werden. Soweit aus den neuen Bewertungsvorgaben Erhöhungen der Pensionsrückstellungen resultieren, sollen diese über mehrere Jahre zugeführt werden können.

Nicht mehr zeitgerechte Wahlrechte, wie etwa die Möglichkeit einer Rückstellung für künftigen Instandsetzungsaufwand, wird es zukünftig nicht mehr geben.

Vor dem Hintergrund so genannter Off-Balance-Gestaltungen von Zweckgesellschaften sollen Unternehmen zukünftig konsolidiert werden, wenn sie unter der einheitlichen Leitung eines Mutterunternehmens stehen – und zwar unabhängig von einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung. Die wirtschaftliche Situation der Zweckgesellschaft und das wirtschaftliche Risiko für den Konzern sollen dadurch besser aus dem Jahresabschluss des Konzerns abzulesen sein. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Vermögensgegenstände und Schulden der entsprechenden Gesellschaft mit im Konzern erfasst und Transaktionen zwischen Konzerngesellschaften mit diesen Zweckgesellschaften im Konzernabschluß eliminiert werden müssen. In Einzelfällen kann dies zu einer deutlichen Veränderung in der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss führen.


Weiteres Gesetzgebungsverfahren und zeitliche Anwendung der geänderten Vorschriften
Die meisten Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sollen erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Die Eckpunkte können auf der Homepage des BMJ (www.bmj.bund.de) nachgelesen werden. Der größte Teil der neuen Vorschriften soll nach dem gegenwärtigen Stand erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen. Erleichterungen, insbesondere die Erhöhung der Schwellenwerte, können teilweise schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden. Bitte beachten Sie, dass das Gesetz noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf.


Zusammenfassung
Der vorliegende Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes bedeutet einen umfassenden Eingriff in die gewohnte Rechnungslegung deutscher Unternehmer. Erleichterungen für kleinere Unternehmen stehen der Wegfall von bilanzpolitischen Wahlrechten und die Einführung zusätzlicher Bestimmungen gegenüber.

Zudem bietet sich die Möglichkeit, dass durch das reformierte HGB eine aussagekräftige Alternative zur Bilanzierung nach IFRS entsteht. Die Umsetzung des BiMoG ist abzuwarten. Dabei dürfen die Interessen des Mittelstandes und familiengeführter Unternehmen nicht vergessen werden.

Es empfiehlt sich daher die Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens zu beobachten und frühzeitig Handlungsstrategien für das eigene Unternehmen zu entwickeln. Gerne unterstützen Sie hierbei die erfahrenen Wirtschaftsprüfer von Ecovis.

Für Fragen und zusätzliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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