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Vorsicht, Betriebsstätten-Falle!

Wie wichtig kompetente steuerliche Beratung bei simplen grenzüberschreitenden Aktivitäten ist, zeigt der Fall eines deutschen Spediteurs.


Der Unternehmer, dessen GmbH viele Transporte zwischen Deutschland und Italien durchführte, hätte nie gedacht, welche schlaflosen Nächte ihm seine Auslandsrepräsentanz einmal bereiten würde. Dort konnten nicht nur Lkw über Nacht auf dem abgesperrten Gelände sicher parken und die Fahrer schlafen, sondern auch die italienischen Kunden Ware anliefern und abholen. Das kleine Büro hatte also nur unterstützenden Charakter, war also keine steuerpflichtige Betriebsstätte.

Anderer Meinung war freilich die italienische Steuerfahndung, als sie nach sieben Jahren ohne Probleme 2002 zuschlug. Das Unternehmen habe seine Buchführungs- und Steuererklärungspflichten verletzt. Anhand von beschlagnahmten Unterlagen schätzte die Finanzpolizei die Umsätze der Jahre 1995 bis 2002 und setzte sie mit dem Gewinn gleich, weil sich keine Kosteninformationen fanden. Einkommenund Umsatzsteuer summierten sich damit auf 7,5 Millionen Euro, dazu kam noch eine Strafe in gleicher Höhe – eine existenzbedrohende Forderung für ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 15 Millionen Euro.

Allein mit der Grobschätzung verstieß die Finanzpolizei gegen geltendes internationales Steuerrecht (OECD, EU und Doppelbesteuerungsabkommen). Ganz abgesehen davon, dass die Besteuerung der Repräsentanz eines Unternehmens, das seine Umsätze und Gewinne in Deutschland ordnungsgemäß versteuert hatte, nicht rechtens war. Dennoch bedurfte es noch drei Jahre gemeinsamer Anstrengungen der Ecovis-Spezialisten und der italienischen Partnerkanzlei, um alle Forderungen abzuwehren und einen Freispruch für den wegen Steuerhinterziehung angeklagten Inhaber und Geschäftsführer der deutschen Speditions-GmbH zu erwirken.

Fazit: „Bei einer Beratung vor Errichtung der Repräsentanz hätten wir dafür sorgen können, dass auch ein aggressiver Fiskus keinen Ansatzpunkt für Steuerforderungen findet“, erklärt Prof. Dr. Peter Lüdemann von Ecovis.


Wie Ecovis Sie im Auslandsgeschäft unterstützen kann

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