Wir beraten unsere Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsverwaltungsrecht. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Genehmigungen, dem Abschluß öffentlich-rechtlicher Verträge und in Planungsverfahren ebenso wie in den Verfahren über die Rücknahme oder den Widerruf von Genehmigungen und den sich anschließenden Gerichtsverfahren.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: