Unternehmer müssen eine Altersversorgung anbieten. Das neue Betriebsrentenrecht gibt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, um die staatlichen Zuschüsse in seinem Arbeitsverhältnis nutzen zu können.
Wir beraten und vertreten Unternehmen, Betriebsräte und Arbeitnehmer bei der Begründung von Zusagen auf betriebliche Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung, Gesamtzusage oder Individualvertrag. Gleichfalls beraten wir bei der Kürzung und der Aufhebung von Versorgungszusagen, sei es aufgrund der wirtschaftlich-unternehmerischen Unvertretbarkeit des Umfangs der Zusage, wegen des Eintritts einer Überversorgung oder aufgrund schwerwiegender Pflichtverletzungen. Das Beratungsfeld umfasst auch hier die betriebsverfassungsrechtliche Seite und das individuelle Arbeitsrecht, etwa bei einer Klage eines Arbeitnehmers oder der Weigerung des Pensionssicherungsvereins, in die Versorgungszusage eines insolventen Unternehmens einzutreten.