Im Sozialversicherungsrecht beraten wir Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen in allen Fragen mit arbeitsrechtlichem Bezug, insbesondere in den Bereichen des Rechts der Arbeitsförderung, der Kranken- und Rentenversicherung.
Die Subventionsförderung für die Schaffung neuer Arbeitplätze beraten wir ebenso wie Frage betrieblicher Renten und Pensionszusagen.