Wir beraten Sie aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, von der Umsetzung eines Kündigungsentschlusses einschließlich der Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats, der außergerichtlichen Verhandlung über eine einvernehmlichen Beendigung bis hin zur gerichtlichen Vertretung durch die Instanzen.
Bei der Gestaltung von außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleichen berücksichtigen wir gleichzeitig das steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Umfeld ebenso wie Altersteilzeit- und Vorruhestandslösungen. Nachvertraglich beraten wir über den Abschluss und die Einhaltung sowie die frühzeitige Aufhebung von Wettbewerbsverboten.