Wer haftet für Schäden aufgrund von Schlaglöchern?

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Jeder kennt sie – sie treten vermehrt im Frühjahr auf und immer wieder sorgen sie für Ärger. Schlaglöcher! Doch wer haftet für Schäden bei einem Unfall?

Hintergrund

Als Folge von Frost müssen Autofahrer im Frühjahr vermehrt mit Schlaglöchern rechnen. Autofahrer, aber auch Landwirte, die häufig mit großen Gespannen unterwegs sind, müssen hier besonders vorsichtig sein, damit es zu keinen Schäden an ihren Fahrzeugen kommt. Doch wer haftet im Schadensfall?

Zu beachten ist hierbei folgendes:

  • Als Verkehrsteilnehmer gilt es grundsätzlich, sich mittels entsprechender Geschwindigkeit den gegebenen Straßenverhältnissen anzupassen. Andernfalls trifft Sie als Fahrer eine Mitschuld.
  • Die Stadt oder die Gemeinde ist verpflichtet, für den Verkehrsteilnehmer nicht unmittelbar ersichtliche Schlaglöcher zu kennzeichnen oder abzuriegeln, so entschied es auch das Landesgericht Halle im Urteilsfall 4 O 774/11.
  • Es kommt auch darauf an, auf welcher Straße Sie unterwegs sind. Handelt es sich um eine viel befahrene Hauptstraße oder um eine seltener befahrene Nebenstraße? Letztere sind häufig unebener und mit mehr Rinnen versehen als viel befahrene Straßen.

Handlungsempfehlung

„Entscheidend ist der Einzelfall“, sagt Steuerberaterin Cirsten Schulz von Ecovis in Potsdam, „denn die Beweislast liegt stets beim Fahrer, der ja Schadensersatz einfordern möchte.“ Expertin Schulz rät: „Dokumentieren Sie einen Unfall immer ganz genau. Und wenn Sie Zeugen haben, die den Unfallhergang zu Ihren Gunsten bestätigen können, ist das natürlich ideal.“

Cirsten Schulz, Steuerberaterin bei Ecovis in Potsdam

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