Verordnung zum EEG in Kraft getreten

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Vor zwei Monaten, am 15. Juli, ist die Verordnung zur „Grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien“ in Kraft getreten. Lesen Sie hier, mit welchen Veränderungen dies einhergegangen ist.

Beteiligungen an PV-Freiflächen-Anlagen

Mit der Verordnung soll es nun auch Stromproduzenten aus EU-Mitgliedstaaten möglich werden, sich an Ausschreibungen für PV-Freiflächen-Anlagen in Deutschland zu beteiligen. Ab 2017 ist vorgesehen, dass fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung an Anlagen aus EU-Staaten vergeben wird.

Voraussetzungen

Um die Verordnung zu realisieren, ist allerdings erforderlich, dass auch die anderen Mitgliedstaaten ihre Ausschreibungen für deutsche Anlagen zur Verfügung stellen. Erst dann ist es möglich, ausländische Anlagen nach dem deutschen EEG zu fördern.

Zudem muss gewährleistet werden, dass der Strom der geförderten Anlagen auch in Deutschland problemlos zur Verfügung steht und verbraucht werden kann.

 

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