Vergabe von Liegerechten in einem Friedwald

2 min.

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht entschied am 21.11.2016 (Az. 4 K 36/14), dass die Vergabe von Liegerechten in einem Urnenbegräbniswald unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 12a UStG fällt.

Sachverhalt

Der Kläger ist Eigentümer eines als Urnenbegräbniswald oder Friedwald bezeichneten Waldgrundstücks. Mit seiner Gemeinde schloss er einen Vertrag und räumte ihr eine persönliche Dienstbarkeit ein. Danach kann die Gemeinde das Grundstück des Begräbniswalds als Friedhof nutzen. Die Einrichtung und den Betrieb des Friedhofs übernahm der Kläger auf eigene Kosten.

Der Betreiber und Eigentümer des Begräbniswalds bot zwei Leistungen an: Er räumte interessierten Personen Nutzungsrechte zur Beisetzung der Asche mit anschließender Liegezeit für Zeiträume von 20 bis 99 Jahren ein. Die entsprechenden Bäume und Parzellen, an denen die Rechte erworben wurden, waren geografisch genau vermessen und nummeriert.

Das Liegerecht wurde mittels Antragsformular zugeteilt. Die Gebühren wurden ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, da der Kläger von einer steuerfreien Grundstücksvermietung ausging. Der Kläger bot unabhängig von den Liegerechten Bestattungsleistungen gegen umsatzsteuerpflichtiges Entgelt an. Das Finanzamt betrachtete aber beide Leistungen als eine einheitliche umsatzsteuerpflichtige Leistung.

Entscheidung

Die Klage gegen das Finanzamt war begründet und der Steuerpflichtige bekam Recht. Es handelt sich um zwei eigenständig zu beurteilende Leistungen. Die Vergabe von Liegerechten ist eine steuerfreie Vermietungsleistung gemäß § 4 Nr. 12a UStG. Die Verschaffung eines Liegerechts auf einem Friedhof sei nicht mit den Bestattungsleistungen verbunden.

Hinweis für die Praxis

Ecovis-Steuerberaterin Gabriele Fischer in Aue sagt: „Gegen dieses Urteil wurde beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. V R 3/17 Revision eingelegt. Es bleibt abzuwarten, ob der BFH der Meinung des Finanzgerichtes folgt. Wir halten Sie auf dem Laufenden!“

Gabriele Fischer, Steuerberaterin bei Ecovis in Aue

 

Das Wichtigste für Land- und Forstwirte aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!